Clerical Medical: Prozessniederlage vor dem Landgericht Ulm

Clerical Medical: Prozessniederlage vor dem Landgericht Ulm
12.09.2012421 Mal gelesen
11.09.2012 – Erneut unterliegt die britische Versicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd. vor Gericht. Das Landgericht Ulm erkennt den Anspruch eines von der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vertretenen Kapitalanlegers auf vollständigen Schadenersatz sowie auf entgangenen Gew

11.09.2012 - Erneut unterliegt die britische Versicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd. vor Gericht. Das Landgericht Ulm erkennt den Anspruch eines von der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vertretenen Kapitalanlegers auf vollständigen Schadenersatz sowie auf entgangenen Gewinn an.

Haftung für Falschberatung bei sog. Hebelprodukten

Mit aktuellem Urteil des Landgerichts Ulm vom 07.09.2012 (nicht rechtskräftig) wurde der britische Lebensversicherer Clerical Medical verurteilt, dem geschädigten Anleger vollständigen Schadenersatz zu leisten. Geklagt hatte ein Anleger, der eine sog. Wealthmaster NoblePolice abgeschlossen hatte, bei welcher der Versicherungsbeitrag zum Teil aus eigenen Mitteln und zum (überwiegenden) Teil aus einem Bankkredit bereitgestellt wurde. Geworben wurde - wie so oft - mit außerordentlich hohen Renditen, die eine anteilige Kreditfinanzierung des Versicherungsbeitrags als risikolos erscheinen ließen. Die Kapitalanlage entwickelte sich jedoch alles andere als prognostiziert, so dass der betroffene Anleger am Ende der Laufzeit nicht nur sein Eigenkapital verloren hatte, sondern erhebliche Zahlungen an die finanzierende Bank leisten sollte, da die Auszahlung von Clerical Medical nicht reichte, um den Kredit abzulösen. Mit dem Urteil des LG Ulm kann der Betroffene jetzt die Rückzahlung des eingebrachten Eigenkapitals sowie die Aufwendungen ersetzt verlangen, die er zur Ablösung des Kredits an die Bank zahlen musste. Zudem hat der geschädigte Anleger einen Anspruch auf entgangenen Gewinn auf das Eigenkapital in Höhe von jährlich 4 %.

Gute Aussichten für die Betroffenen

Das Urteil des Landgerichts Ulm gibt betroffenen Anlegern, die durch kreditfinanzierte Lebensversicherungen an der Clerical Medical in wirtschaftliche Not geraten sind, Grund zur Hoffnung. Nachdem der Bundesgerichtshof in fünf Entscheidungen aus Juli 2012 wesentliche Rechtsfragen z.B. zum Umfang der Aufklärungspflichten, zur Verjährung und zur Zurechnung des Beraterverschuldens geklärt hat, dürfte es nunmehr wesentlich leichter geworden sein, Schadenersatz im Zusammenhang mit kreditfinanzierten Lebensversicherungen der Clerical Medical durchzusetzen. "Wir gehen davon aus, dass sich die Instanzgerichte wie beispielsweise das Landgericht Ulm sehr genau mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auseinandersetzen und die dort aufgestellten Rechtsgrundsätze entsprechend umsetzen", so Rechtsanwalt Berkemeier aus der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte, der das Urteil vor dem LG Ulm erstritten hat. Generell zeigt sich eine deutliche Tendenz in der obergerichtlichen Rechtsprechung zugunsten geschädigter Kapitalanleger von Clerical Medical. Dabei reicht die Bandbreite der Entscheidungen von der Rückabwicklung bis hin zum Erfüllungsschaden, gerichtet auf künftige Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag.

Verjährung droht

Die geschädigten Anleger sollten sich umgehend an einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt wenden, um mögliche Ansprüche auf Rückabwicklung bzw. Vertragserfüllung prüfen zu lassen und ggf. zielgerichtet durchzusetzen. In vielen Fällen drohen derlei Ansprüche zu verjähren. Für Verträge, die ab dem 01.01.2002 abgeschlossen wurden, tritt die Verjährung spätestens zehn Jahre nach Zeichnung ein.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Steinhübel und Rechtsanwalt Berkemeier