Betrugssystem Friedrich Karl Baader, IFS Inter Finance Service Ltd. und Coninvest Finanz AG - Probleme der Anleger mit dem Finanzamt!

Wirtschaft und Gewerbe
06.09.20101449 Mal gelesen
Finanzämter sehen Rückzahlungen als Zinseinnahmen ein - dagegen sollten sich die Anleger wehren!

Von einigen Geschädigten wurde uns berichtet, daß die "Zinszahlungen", die an sie gezahlt wurden, von den jeweils zuständigen Finanzämtern als zu versteuernde Einnahmen angesehen werden. Gegen einige Anleger, die dies bei der Steuererklärung nicht angegeben haben,  läuft deshalb offenbar sogar ein Steuerstrafverfahren.

Nach unseren Erkenntnissen und denen der Polizei wurden die Gelder der Anleger von H. Baader aber nie angelegt, d. h., alle Rückzahlungen, die erfolgt sind, sind auf jeden Fall zivilrechtlich gesehen als Rückzahlungen auf die Hauptforderung anzusehen. Wenn kein Geld angelegt wurde, können auch keine Zinsen entstanden sein, und dann muß es auch als Einnahme nicht versteuert werden, auch wenn H. Baader die Zahlungen als ZInsen bezeichnet hat.

Den betroffenen Anlegern raten wir daher, sich gegen entsprechende Bescheide und auch Strafverfahren von Seiten der Finanzämter zu wehren. Daß die Gelder nicht angelegt wurden, ergibt sich aus den polizeilichen Ermittlungsakten; zumindest konnte die Polizei hierzu keine Nachweise finden.

Die Betroffenen sollten  sich daher anwaltlich beraten lassen, damit sie nicht Einnahmen versteuern müssen, die gar nicht vorhanden waren!