Nach Presseberichten drohen aufgrund einer Mitteilung der Munich Film Partners GmbH & Co. AZL Productions KG Anlegern des Filmfonds KGAL MFP Beteiligungsangebot Nr. 125 Änderungen in der steuer- lichen Behandlung und deshalb Steuernachzahlungen zzgl. Zinsen.
Diese Nachzahlungen drohen deshalb, weil die Grundlagenbescheide für vergangene Jahre geändert werden sollen zu Lasten der Munich Film Partners GmbH & Co. AZL Productions KG. Damit müssten auch Anleger Steuern nachträglich nachzahlen und diese womöglich auch noch mit 6 % p.a. verzinsen, teilt Steuerberater Reinhold Mutz von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwalts- gesellschaft mbH mit Standorten in Lahr bei Offenburg, in Bahlingen bei Freiburg und Seelbach im Ortenaukreis mit.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll empfiehlt Anlegern, sich von einem im Kapitalmarkt- recht tätigen Rechtsanwalt und einem Steuerberater beraten zu lassen. In vielen Fällen wurden Anleger von Medienfonds und Filmfonds nicht über die Risiken aufgeklärt und auch kein Prospekt übergeben. Nach den Vorgaben des BGH ist dies jedoch erforderlich, da sich ein Berater andernfalls schadensersatzpflichtig macht. Anleger müssen über alle Risiken der Anlage, insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt werden. Nach der aktuellen Rechtsprechung zu Kick-Backs ist ebenfalls eine Schadensersatzpflicht möglich. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll rät zu schnellem Handeln, da die Ansprüche inner- halb von drei Jahren ab Kenntnins verjähren. Nach der Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll haben viele Anleger gute Aussichten, schadlos aus der Anlage herauszukommen.
Weitere Informationen: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/kgal-mfp-beteiligungsangebot-nr-125-anlegern-drohen-steuernachzahlungen