Auch Landgericht Wiesbaden verurteilt Nassauische Sparkasse zu Schadensersatz wegen CreativInvest 6.

Wirtschaft und Gewerbe
05.07.20102470 Mal gelesen

Mit Urteil vom 02.07.2010 (Az.: 3 O 54/10) wurde die Nassauische Sparkasse durch das Landgericht Wiesbaden erneut, wie auch bereits zuvor durch das Landgericht Frankfurt am Main, zur Rückabwicklung eines im Dezember 2006 getätigten Wertpapiergeschäfts ? Zertifikat Naspa CreativInvest 6 (Emittent: Merrill Lynch S.A.) ? verurteilt.
Auch in diesem Fall war der Kläger langjähriger Kunde der Nassauischen Sparkasse, der im Anschluss an ein sog. Beratungsgespräch im Dezember 2006 265 Stück Naspa CreativInvest 6 zu einem Betrag von € 26.765,00 erworben hatte. Bei dem eingesetzten Kapital handelte es sich um eine dem Kläger zum damaligen Zeitpunkt zur Verfügung stehende Summe, die dieser sicher anlegen wollte.
 
In seiner Entscheidung ist das Landgericht Wiesbaden unserer Argumentation gefolgt und hat bestätigt, dass die Nassauische Sparkasse verpflichtet war, im Rahmen des seinerzeitigen Beratungsgesprächs den Kläger über die gezahlte Vertriebsprovision zu informieren. Das Landgericht nahm hierbei Bezug auf die sog. Kickback-Entscheidungen des BGH, wonach eine Bank auch ungefragt darauf hinzuweisen hat, ob und in welcher Höhe sie Rückvergütungen oder Vertriebsprovisionen etc. erhält. Da die Nassauische Sparkasse ihren Kunden jedoch die Rückvergütungen verschwiegen hatte, hat das Landgericht eine Verletzung der Vertragspflichten der Nassauischen Sparkasse festgestellt.
 
Weiter hat das Landgericht Wiesbaden die Entscheidung damit begründet, dass auch der Flyer, mit dem das Zertifikat beworben worden war, keinerlei Hinweise auf die mit dem Erwerb verbundenen Risiken enthielt.
Die Nassauische Sparkasse wurde daher verurteilt, dem Kläger den Erwerbspreis i.H.v. € 26.765,00 zzgl. Zinsen gegen Rückübertragung der Zertifikate zu zahlen, wie auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.
 
Klaus Hünlein, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht