Markenherstellers kann den Vertriebsweg vorzuschreiben!

Wirtschaft und Gewerbe
07.04.2010712 Mal gelesen
1. In letzter Zeit häufen sich Meldungen dahingehend, dass einzelne Hersteller mit mehr oder weniger erlaubten Mitteln versuchen nicht nur den Vertriebsweg zu beeinflussen, sondern auch bestimmte Preise den einzelnen Verkäufern, die gegenüber dem Letztkäufer auftreten, vorzuschreiben.
 
2. Hinsichtlich der Preise sollte dies eigentlich nach Wegfall bestimmter Vorschriften nicht mehr erlaubt sein, wobei die Praxis hier eine andere Sprache spricht. Jüngster größerer Fall war hier wohl das gebildete Kartell der Kaffeeröster Dallmayr, Tchibo und Melitta, die nach Ermittlungen des Kartellamtes illegale Preisabsprachen getroffen haben sollen.
 
3. Aber auch die Vertriebswege selbst rücken mehr und mehr in den Fokus der Hersteller, wie nachfolgende Entscheidung zeigt.
 
a) Das Oberlandesgericht hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem es um den Problemkreis des Vertriebsweges beziehungsweise der Vorgabe des Vertriebsweges ging. Die spätere Beklagte war Herstellerin von Schulranzen und Taschen. Die spätere Klägerin war Fachhändlerin unter anderem für Koffer, Schulranzen und Rucksäcke, wobei diese eine sogenannte zugelassene Vertriebspartnerin war, das heißt, vertragliche Beziehungen zwischen beiden Parteien bestanden. Nach Vorgabe des dort bestehenden Vertrages sollte die spätere Klägerin die Schulranzen grundsätzlich nur über Einzelhandelsgeschäfte während der üblichen Öffnungszeiten verkaufen. Nachdem die spätere Klägerin diese Vorgaben mehrfach missachtet hatte, stellte die spätere Beklagte die Belieferung ein. Festgestellt wurde nämlich, dass die Produkte auch über die Onlinehandelsplattform eBay verkauft worden waren. Gegen diesen Lieferstopp klagte die Fachhändlerin, wobei das Landgericht Mannheim jedoch ein berechtigtes Interesse des Herstellers daran, den Onlineverkauf durch entsprechende Händlerbedingungen zu unterbinden, bejahte und dementsprechend die Klage abwies. Hiergegen ging die Fachhändlerin mit der Berufung vor.
 
b) Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 25.11.2009 unter dem Aktenzeichen 6 U 47/08 Kart entschieden, dass auch die Berufung hiergegen keinen Erfolg hat und damit die Einstellung der Belieferung der Fachhändlerin rechtmäßig war. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass ein Hersteller sehr wohl Anforderungen an den Weiterverkauf der Waren gegenüber seinen Händlern aufstellen darf, soweit diese einheitlich und diskriminierungsfrei durchgeführt werden. Dies sei bei dem zu entscheidenden Sachverhalt der Fall. Insoweit wird ausgeführt, dass die Entscheidung des Herstellers und Markeninhabers, die Produkte im Markt als hochpreisige Qualitätsware zu positionieren, grundsätzlich zu respektieren sei und damit das Interesse des Händlers zurückzutreten habe.
 
4. Die oben genannte Entscheidung zeigt, dass es durchaus Gerichte gibt, die die Vorschreibung des Vertriebsweges für möglich halten. Dass dies aber keinesfalls einhellige Auffassung der Gerichte ist, zeigt die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 21.04.2009 unter dem Aktenzeichen 16 O 729/07 Kart., in dem vom Gericht genau die gegenteilige Auffassung vertreten und ein eBay-Verkaufsverbot als wettbewerbswidrig angesehen wurde. Sollte daher ein solcher Fall auftreten, ist zu prüfen, ob und wie man dagegen vorgehen kann.
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© 07. April 2010, Wisuschil & Partner - Rechtsanwälte
 
 
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