Irreführende Verwendung des Zusatzes ®

Wirtschaft und Gewerbe
06.02.2010 918 Mal gelesen

Die Verwendung eines Zeichens mit dem Zusatz ® durch ein Unternehmen, das weder Inhaber dieser Marke ist noch eine Lizenz daran besitzt, führt den Geschäftsverkehr in wettbewerblich relevanter Weise in die Irre. Eine Ausnahme kann allenfalls gelten, wenn der Unternehmer Inhaber einer ähnlichen Marke ist und die Verwendung des Zeichens eine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke darstellt.

Urteil des BGH vom 26.02.2009 - I ZR 219/06


Rechtsanwalt Danilo Robel (Leipzig)
LUKE ROBEL & FRANCKE Rechtsanwälte (Leipzig / Dresden),

Ressort Gewerblicher Rechtsschutz / Wettbewerbsrecht und Markenrecht (Leipzig), Mädlerpassage Leipzig

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