DISPUTE-Eintrag kann fremde Domain sichern, muss aber berechtigt sein!

Wirtschaft und Gewerbe
15.07.2009934 Mal gelesen
Oftmals treffen wir auf Domains, die durch ihre Namensgestaltung optimal zu uns oder unseren Produkten passen, doch sie sind leider schon vergeben.
 
Können wir glaubhaft machen, dass eine solche Domain aufgrund ihres Namens eigentlich uns zusteht, so gibt es die Möglichkeit, bei DENIC einen DISPUTE-Eintrag zu beantragen.
Dieser bewirkt, dass der aktuelle Inhaber die Domain weiter nutzen, sie jedoch nicht auf einen Dritten übertragen kann. Sobald die Domain dann freigegeben wird, wird der Antragsteller auch automatisch neuer Domaininhaber.
 
Um einen DISPUTE-Eintrag von DENIC zu erhalten, "muss der Anspruchsteller nachweisen, dass ihm ein Recht an der Domain zukommen könnte, und dieses Recht gegenüber dem Domaininhaber geltend machen", so ist den Hinweisen auf der DENIC-Homepage zu entnehmen.
 
Doch muss der Löschung des DISPUTE-Eintrags zugestimmt werden, wenn sich herausstellt, dass der DISPUTE-Inhaber kein Recht an der Domain hat.
Dies entschieden am 08.05.2009 auch die Richter am Landgericht Köln (Az.: 81 O 220/08). In diesem Fall hatte die niedersächsische Gemeinde Welle einen Dispute-Eintrag für die Domain www.welle.de gestellt, wogegen sich der Domaininhaber zur Wehr setzte.
Zu Recht, wie die Richter in Köln entschieden, denn bei "Welle" handele es sich um einen sachbezogenen Allgemeinbegriff und in der Allgemeinheit sei die Gemeinde zu unbekannt, als dass automatisch eine Verbindung hergestellt werde, wie z.B. bei den Städten Heidelberg, Kiel und Essen.
 
 
Fazit:
Bevor ein DISPUTE-Eintrag beantragt wird, sollte ein spezialisierter Anwalt aufgesucht werden, um zu klären, ob tatsächlich Rechte an der Domain bestehen. Muss die Justiz den Streit zwischen Domain- und DISPUTE-Inhaber klären, so sind diese Kosten vom DISPUTE-Inhaber zu zahlen, sollten ihm keine Rechte an der Domain zustehen!
 
 
© RA Axel Mittelstaedt 2009 - LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com