Was Sie als Online-Händler bei der Verlinkung der OS-Plattform beachten sollten:
Der Link auf die OS-Plattform lautet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Nach den rechtlichen Vorgaben muss der Link auf die OS-Plattform für die Verbraucher leicht zugänglich sein. Empfehlungen, wie Sie diese Verpflichtung konkret umsetzen sollten, habe ich hier für Sie zusammengestellt:
www.internetrecht-rostock.de/wie-auf-os-plattform-verlinken.htm
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Sie als Online-Händler neben der Pflicht zur Verlinkung der OS-Plattform auch eine Pflicht zur Information der Verbraucher über die Existenz der OS-Plattform und die Möglichkeit, diese für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. In diesem Fall sind die entsprechenden Informationen ggf. auch in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen. Ob Sie von dieser Verpflichtung betroffen sind, können Sie hier nachlesen:
www.internetrecht-rostock.de/information-streitbeilegung-agb.htm
Wie funktioniert die OS-Plattform?
In der Theorie sollen die Online-Streitbeilegungs-Verfahren über die OS-Plattform der EU so ablaufen: nach der Einreichung einer Beschwerde erhält der Beschwerdegegner eine entsprechende Information. Dann soll eine Einigung auf eine Streitbeilegungs-Stelle erfolgen. Diese Stelle soll die Beschwerde dann weiter bearbeiten. Ausführliche Informationen zum (theoretischen) Ablauf der Verfahren finden Sie hier:
www.internetrecht-rostock.de/wie-funktioniert-os-plattform.htm
Wie die OS-Plattform in der Praxis funktioniert, habe ich in Absprache mit einem Händler bereits getestet. Das Ergebnis des Tests ist ernüchternd und lässt sich mit den Worten zusammenfassen: "Gute Idee. Schlechte Umsetzung." Die Informationen zu meinem Praxistest finden Sie hier:
www.internetrecht-rostock.de/os-plattform-im-test.htm
Praxistipp: Was Sie als Online-Händler tun sollten, wenn bei Ihnen eine Beschwerde über die OS-Plattform eingeht
Da in Deutschland derzeit noch keine Streitbeilegungs-Stellen existieren, macht die Einleitung von Online-Streitbeilegungsverfahren über die OS-Plattform derzeit (Stand: 02/2016) eigentlich noch keinen Sinn. Dies wird den Verbrauchern jedoch möglicherweise nicht klar sein, so dass Sie sich als Online-Händler Gedanken darüber machen sollten, wie Sie auf entsprechende Beschwerden reagieren wollen. Tipps hierzu gebe ich hier:
www.internetrecht-rostock.de/beschwerde-online-streitbeilegung-was-tun.htm
Fragen?
Für eine Beratung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Zu mir und meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt:
Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Internetrecht-Rostock.de zusammen mit zwei Kollegen nahezu ausschließlich Online-Händler zu allen Fragen des E-Commerce.
Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de informiere ich seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berate eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.
Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.
Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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