Vorsicht bei Anlagevermittlung am Bankschalter!

Wirtschaft und Gewerbe
07.10.2008 642 Mal gelesen

Das Streben nach bestmöglicher Rendite ist bei Anlegern ebenso ausgeprägt wie der Wunsch nach einer sicheren, risikolosen Geldanlage. Angebote zur Geldanlage sind vielfältig. Die Kunst ist es aus der großen Vielfalt das "richtige" Anlageprodukt auszuwählen, welches den jeweiligen Anforderungen des Anlegers entspricht.

Hierzu benötigt der "normale" Anleger regelmäßig fachkundige Hilfe. Nicht immer ist jedoch eine solche Anlageberatung für den Anlageinteressenten eine wirkliche Hilfe. Vielfach werden Anlageinteressenten Anlageprodukte nicht zuletzt aus Provisionsinteresse angeboten, welche den eigenen Anlagezielen vollkommen widersprechen.
So ist dies in den vergangenen Jahren nicht selten geschehen, als viele tausend Anleger von Anlagevermittlern unter Darstellung verlockender Renditechancen, Steuerersparnis sowie der Aussicht auf eine sichere Altersvorsorge mit Anlageangeboten geradezu überrumpelt worden sind. Sie haben sich insbesondere zum Erwerb von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds, atypisch stillen Beteiligungen oder sog. Schrottimmobilien überreden lassen.
Als Ergebnis dieser vielfach übereilten Anlageentscheidungen, welche im Vertrauen auf die rosigen Aussagen des Anlagevermittlers getätigt worden sind, ist nun festzustellen, dass sich zig tausende Anleger um ihr angelegtes Geld geprellt fühlen, nachdem sich die Geldanlagen nicht wie prophezeit entwickelt haben. Nicht selten sind Anlagegesellschaften pleite. Das investierte Geld ist (teilweise) verloren. Versprochene Ausschüttungen blieben hinter den Erwartungen zurück oder sogar ganz aus. Es drohen insbesondere bei atypisch stillen Beteiligungen oder geschlossenen Immobilienfonds sogar Nachzahlungen. Anleger, die ihre Geldanlage zudem durch ein Darlehen finanziert haben, sehen sich zudem noch den fortbestehenden Forderungen der finanzierenden Bank ausgesetzt.
Vor dem Hintergrund solcher Schreckensmeldungen sollte man meinen, dass man doch eigentlich froh sein kann, sein Geld bei seiner Hausbank gut angelegt zu haben und deren Anlagetips zu vertrauen. Aber stimmt das wirklich?
Eine vor kurzem in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichte Studie der Universität Bamberg gelangt zu dem vernichtenden Ergebnis, dass Privatanleger in Sachen Geldanlage durch Banken und Sparkassen "fast immer unzureichend und nicht selten sogar falsch informiert" werden würden. Auch andere Medien, so zum Beispiel das ARD-Magazin Plusminus am 16.09.2008 berichten von massiven Defiziten in der Beratungsqualität.
Zwar wird dieses Ergebnis einer von der Universität Bamberg vorgenommenen Untersuchung durch den Bundesverband deutscher Banken vehement bestritten. Jedoch decken sich die dargestellten Untersuchungsergebnisse auch mit Praxiserfahrungen von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, der schwerpunktmäßig auf dem Gebiet Bank- um Kapitalanlagerechts tätig ist und Anleger gegenüber Banken, Anlagevermittlern und Anlagegesellschaften vertritt. Auch er hat die Erfahrung gemacht, dass Bankkunden nicht selten nur unzureichend beraten werden und die ihnen angebotenen Anlageprodukte vielfach nicht ihren Anlagewünschen entsprechen.
Mit nachfolgendem Fall musste sich RA Reulein unlängst beschäftigen.
Ein Mitarbeiter eines in Kulmbach ansässigen Kreditinstitutes hatte einen langjährigen Kunden quasi "am Bankschalter" zum Erwerb von Anleihen im Wert von ca. EUR 100.000,00 veranlasst, ohne dem Kunden diese Anlageform näher vorzustellen und mit ihm vorab zu klären, ob diese überhaupt seinen Anlagezielen entspricht.
Bei einer Anleihe handelt es sich um eine Anlageform, die sich durch überdurchschnittliche Renditen, aber auch vielfach durch einen sehr eingeschränkten Zugriff aus das eingesetzte Kapital auszeichnet. Der Anleger gewährt vereinfacht gesagt ein Darlehen, dessen Rückzahlung häufig erst nach einem längeren Zeitraum erfolgt. Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung des Kapitals, jedoch nur zu dem jeweiligen Tageskurs, was die Gefahr nicht unerheblicher Verluste mit sich bringen kann. Anleger, die auf eine ständige Verfügbarkeit ihres angelegten Geldes Wert legen, sollten daher trotz der verlockenden Verzinsung von einer solchen Anlage Abstand nehmen.
Im vorliegenden Falle fragte der Bankkunde ausdrücklich nach, ob er jederzeit über das angelegte Geld verfügen könne, da er hierauf besonderen Wert legte. Dies wurde von dem Bankmitarbeiter bejaht, obwohl gemäß dem zugrundeliegenden Verkaufsprospekt, welcher dem Kunden nicht ausgehändigt worden ist, dieser frühestens im Jahre 2012 auf das eingesetzte Geld zugreifen konnte.
Wird der Anlageinteressent nicht zutreffend über die Besonderheiten einer Kapitalanlage (z.B. die eingeschränkte Verfügbarkeit über das eingesetzte Kapital, falsche Angaben zu Renditen) aufgeklärt, so kann er vielfach die Rückabwicklung des Anlagegeschäfts und damit die Rückzahlung des eingesetzten Geldes erfolgreich geltend machen.
Im vorliegenden Falle konnte mit dem Kreditinstitut, welches den Vorwurf einer fehlerhaften Aufklärung energisch von sich wies und den beschriebenen Sachverhalt ausdrücklich bestritt, eine außergerichtliche Einigung dergestalt erzielt werden, dass der betroffene Kunde sein eingesetztes Geld zurückerhält, sich hierauf jedoch einen Teil der überdurchschnittlichen Verzinsung der Anlage anrechnen lassen muss. Die Anrechnung eines sog. Zinsvorteils ergibt sich aus dem Grundsatz des Schadensersatzrechts, wonach der Geschädigte aus dem Schadensfall keinen Gewinn erzielen soll.
Was sollte man also als Bankkunde beachten, wenn man sich hinsichtlich der Anlage seines Geldes von seiner Bank beraten lassen will?
Grundsätzlich sollte man sich nicht überrumpeln lassen. Sollte man bei einem Bankbesuch unvermittelt durch einen Bankberater mit einem Angebot zur Geldanlage konfrontiert werden, so sollte man in jedem Falle nicht sofort die Anlageentscheidung treffen. Die Vereinbarung eines gesonderten Beratungstermins ist in jedem Falle sinnvoll.
Zur Vorbereitung dieses Termins sollte man sich mit seinen Anlagewünschen und -zielen (hohe Rendite, risikolose Anlage, Anlagedauer usw.) auseinandersetzen.
Dem Beratungsgespräch kommt regelmäßig die entscheidende Bedeutung im Hinblick auf die Anlageentscheidung zu. Dieses sollte in aller Ruhe, möglichst in einem von dem Publikumsverkehr der Bank abgetrennten Raum stattfinden. Hilfreich ist es in diesem Zusammenhang, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die spätere Geltendmachung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Beratung, eine weitere Person zu dem Gespräch zu bitten, welche ggf. als Zeuge für den Inhalt der Anlageberatung zur Verfügung stehen kann.
Gemeinsam mit dem Bankberater sollten bei diesem Gespräch die Anlagewünsche und -ziele, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die bisherigen Erfahrungen des Kunden bei der Geldanlage ausführlich erörtert werden. Nicht zuletzt durch eine eingehende Beurteilung aller dieser Punkte zeichnet sich eine gute Anlageberatung aus, da nur hierdurch festgestellt werden kann, ob das jeweilige Anlageprodukt den Anlagezielen des Kunden entspricht und für diesen geeignet erscheint.
Schließlich sollte der Bankkunde besonderen Wert auf die Überreichung des zu der Anlage gehörenden Verkaufsprospekts legen und auf dessen Aushändigung ggf. bestehen. Zudem sollte er nicht unmittelbar nach Abschluss des Gesprächs die Anlageentscheidung treffen, sondern vielmehr auf der Grundlage der mündlichen Informationen sowie des Prospektmaterials in aller Ruhe eine Entscheidung treffen.
Zwar kann auch Beachtung dieser Hinweise eine Falschberatung oder Fehlinvestition nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Jedoch  kann hierdurch die Gefahr einer solchen übereilten Entscheidung erheblich vermindert werden.