MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Anleger können endlich auf Zahlungen hoffen

Wirtschaft und Gewerbe
22.06.2015401 Mal gelesen
Was lange währt wird – zumindest teilweise – gut. Unter diesem Motto könnte die jüngste Entwicklung im Fall des Politiker-Fonds MSF stehen.

Denn das Landgericht Hamburg hat in mehreren Verfahren eine Schadensersatzverpflichtung der Treuhandgesellschaft (Germanicum GmbH) festgestellt und damit die angemeldeten Ansprüche der Anleger zur Insolvenztabelle anerkannt. Dies bedeutet bares Geld.

                                                                                                  

Manch einer dürfte die Sache längst vergessen und sein Geld komplett abgeschrieben haben. Zumindest diejenigen, die vor rd. 10 Jahren beim Insolvenzverwalter Ihre Forderung angemeldet haben, können jetzt von einer weiteren Zahlung ausgehen, die lt. derzeitiger Mitteilung zwischen 10 und 15 % der angemeldeten Forderungen liegen soll.

 

Hintergrund sind mehrere von der KANZLEI GÖDDECKE gegen den Insolvenzverwalter vor dem Landgericht Hamburg geführte "Musterprozesse", in denen es um die Frage der Berechtigung der angemeldeten Forderung ging. Diese Verfahren sind jetzt erstinstanzlich beendet und wurden alle gewonnen.

 

Die KANZLEI GÖDDECKE geht davon aus, das der Insolvenzverwalter auf Grundlage dieser Urteile jetzt alle angemeldeten Forderungen anerkennen wird, so dass diese an der Verteilung der Masse teilnehmen.

  

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE

Die Urteile sind ein weiterer Erfolg der gebeutelten Anleger und ziehen hoffentlich einen juristischen Schlussstrich unter den Fall MSF. Allerdings betreffen die Urteile ausschließlich das Insolvenzverfahren der Germanicum GmbH. Die Frage, ob auch Ansprüche gegenüber der Fondsgesellschaft selbst berechtigt sind, ist weiterhin offen. Ggfls. müssen auch in diesem Insolvenzverfahren Prozesse geführt werden. Die KANZLEI GÖDDECKE hält Sie auf dem Laufenden.

   

Quelle: Landgericht (LG) Hamburg, u. a. Urteil vom 04.06.2015, Az.: 316 O 118/14 n. rk.

 

Hartmut Göddecke Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Auf dem Seidenberg 5 53721 Siegburg Telefon: 02241 / 17 33 - 0 Telefax: 02241 / 17 33 - 44

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