Es ist davon auszugehen, dass sich Verbraucher zukünftig gegenüber Handwerkern auf das Urteil des Amtsgerichtes Bad Segeberg beziehen werden, wenn der Handwerker nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat. Als Handwerker sollten Sie also unbedingt mit den rechtlichen Vorgaben zum Widerrufsrecht vertraut sein und Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informieren, um Rechtsstreitigkeiten mit ihren Kunden zu vermeiden. Die wichtigsten Informationen über das Widerrufsrecht für Verbraucher bei "außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen Verträgen" finden Sie unter:
http://www.internetrecht-rostock.de/handwerker-widerrufsrecht-widerrufsbelehrung.htm
Sie sind Handwerker und wünschen eine Beratung zur Gestaltung der Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher?
Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381-26056730.
Oder schicken Sie mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.
Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch oder per Email.
Gern höre ich von Ihnen.
Umfangreiche Informationen zum Widerrufsrecht und zur Gestaltung der Widerrufsbelehrung finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei unter www.internetrecht-rostock.de.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
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