Takestor-AG ist im Insolvenzverfahren – Wie können Betroffene ihre Forderungen nun geltend machen?

Takestor-AG ist im Insolvenzverfahren – Wie können Betroffene ihre Forderungen nun geltend machen?
18.09.2014325 Mal gelesen
Nachdem die Takestor-AG sich nach einer wechselvollen Geschichte im Insolvenzverfahren befindet, können Betroffene nun ihre Forderungen anmelden. Doch was müssen sie hierfür tun und was müssen sie in den nächsten Wochen beachten? Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht informiert.

In der umfangreichen Geschichte der Takestor AG wurde ein neues Kapitel aufgeschlagen. Das Gießener Unternehmen, das vor Jahren Kapitalanlagen für Kleinanleger anbot, ist seit dem Sommer 2014 insolvent (Verfahren 6 IN 89/14 beim Amtsgericht Gießen). Seit dem 01.09.2014 befindet sich die Takestor-AG im "regulären" Insolvenzverfahren. Doch die Insolvenzanmeldung ist nicht der endgültige Schlussstrich.

 

Denn auch im Insolvenzverfahren können Betroffene noch Rechte und Ansprüche geltend machen. Ein zentraler Schritt ist die Anmeldung der Forderungen. Denn nur angemeldete und in die Insolvenztabelle eingetragene Forderungen werden berücksichtigt, wenn am Ende des Insolvenzverfahrens das Vermögen der Takestor-AG - soweit noch vorhanden - an die Gläubiger verteilt wird. Was müssen Betroffene nun unternehmen, um sich am Insolvenzverfahren zu beteiligen?

 

Das Insolvenzgericht setzte eine First bist zum 06.11.2014, um die Forderungen beim Insolvenzverwalter der Takestor-AG anzumelden. Es handelt sich hierbei zwar nicht um eine endgültige Ausschlussfrist, dennoch sollten Betroffene beachten, dass nur angemeldete Forderungen im weiteren Insolvenzverfahren berücksichtigt werden.

 

Im Fall der Takestor-AG wurde die Gläubiger aufgefordert ihre Insolvenzforderungen "unter Beachtung des § 174 InsO" anzumelden. Das bedeutet, dass ein schriftlicher Antrag beim Insolvenzverwalter eingehen muss, dem ein Gläubiger mitteilen muss, welcher konkrete Betrag aus welchem Grund gefordert wird. Es geht darum, die geltend gemachte Forderung so zu beschreiben, dass ohne weiteres festgestellt werden kann, welcher Anspruch eingefordert wird. Im Fall der Takestor-AG kann dies jedoch alles andere als einfach sein angesichts der Entwicklung der vergangenen Jahre und weil es sich um eine ratenweise eingezahlte Kapitalanlage handelt.

 

Wenn sich Betroffene noch nie mit einem Insolvenzverfahrens auseinandersetzen mussten, dann kann dessen von rechtlichen Regeln durchdrungenes Procedere schwer durchschaubar sein. Wenn sich Betroffene bei der Anmeldung ihrer Forderungen gegenüber der Takestor-AG fachkundig unterstützen lassen möchten, dann können sie sich an spezialisierte Anwälte wenden. Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

Weitere Informationen und Hintergründe rund um die Anmeldung von Forderungen in einem Insolvenzverfahren befinden sich auf unserer Internetseite: www.forderungsanmeldung-im-insolvenzverfahren.de.

 

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