Dies sei das Ergebnis zweier unabhängiger Rechtsgutachten.
Vor diesem Hintergrund kann die weitere Ankündigung kaum zur Beruhigung beitragen, wonach die Ansprüche der berechtigten Gläubiger bedient würden und die Zinsen auf einem Treuhandkonto hinterlegt seien. Denn weiterhin können Anleger keinen Eingang einer Zinszahlung auf ihren Konten feststellen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Die Ansprüche der Gläubiger auf Zinsen und Rückzahlung der Anleihe werden durch die Globalurkunde verbrieft, die von der Clearstream Banking AG verwahrt wird. Aus der Globalurkunde gehen Inhalt und Bedingungen der Schuldverschreibung hervor. Die Globalurkunde hat daher für die Ansprüche der Gläubiger entscheidende Bedeutung. Wenn die Emittentin nun die Wirksamkeit dieser Globalurkunde ohne weitere Begründung in Frage stellt, wirft dies Fragen auf. Diese Fragen hätten ohne weiteres durch eine Veröffentlichung der angeführten Rechtsgutachten beantwortet werden können. Diese Veröffentlichung bleibt die MBB Clean Energy AG indes schuldig.
Die heutige Pressemitteilung berechtigt die Anleger nach unserer Auffassung dazu, die Anleihe ISIN DE000A1TM7P0 nun außerordentlich zu kündigen. Ohnehin würde den Anlegern nach den Anleihebedingungen ein ordentliches Kündigungsrecht ab dem 7. Juni 2014 zustehen, wenn bis dahin die Zinsen nicht gezahlt sind. Aufgrund der völlig unklaren Sachlage und äußerst intransparenten Informationspolitik der Emittentin halten wir die Ausübung des Kündigungsrechts nun für sachgerecht.
Die Anleihebedingungen legen bestimmte Formvorschriften für eine ordnungsgemäße Kündigung fest. Den bei uns registrierten Anlegern bieten wir die Beratung und Vertretung zur Durchführung der Kündigung an. Gerne können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Quelle: eigene Recherche
Hartmut Göddecke
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
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