Nachdem das Brandenburgische Oberlandesgericht im November 2013 Herrn Rechtsanwalt Mauritz wegen Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug beim ACI-Fonds III. verurteilt hat, zeigt sich auch, dass beim Nachfolgefonds betrogen wurde. Diesmal hat es die Herren Hans-Uwe und Robin Lohmann erwischt, wohingegen Herr Rechtsanwalt Mauritz verschont blieb. Den beiden Initiatoren wurde es zum Verhängnis, dass sie im Prospekt mehrfach hervorhoben, dass bereits ein Kaufvertrag über das Fondsgrundstück abgeschlossen worden sei. Die KANZLEI GÖDDECKE konnte durch Übersetzung verschiedener in arabischer und englischer Sprache verfasster Dokumente aber nachweisen, dass diese Behauptung falsch war. In Wahrheit gab es diesen Grundstückskaufvertrag überhaupt nicht. Es existierte nicht viel mehr als eine Art Absichtserklärung. Das Gericht führt u. a. wie folgt aus:
Zudem war der Prospekt auch fehlerhaft, weil die Angaben zum Kaufpreis, zu den bereits geleisteten Anzahlungen und zu den Eigentumsverhältnissen nicht stimmten.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Das Urteil überzeugt. Wer mit einem Prospekt Gelder einsammelt, muss die Spielregeln einhalten. Er darf insbesondere keine falschen Aussagen zu Umständen treffen, die das A und O darstellen. Wer bei Immobilienfonds die Anleger über den Abschluss des Grundstückskaufvertrages täuscht, darf sich nicht wundern, wenn er den Schaden ersetzen muss. Bei den Herren Lohmann wird dies allmählich zur Gewohnheit. Bereits bei den Fonds III., VI. und VII. haben verschiedene Gerichte gravierende Prospektmängel festgestellt. Die KANZLEI GÖDDECKE steht allen geschädigten ACI-Anlegern beratend zur Seite. Rufen Sie an.
Hartmut Göddecke
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
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