NICHTFINANZIELLE INFORMATIONEN VON GROSSUNTERNEHMEN – EP

NICHTFINANZIELLE INFORMATIONEN VON GROSSUNTERNEHMEN – EP
11.03.2014248 Mal gelesen
Unternehmen mit über 500 Beschäftigten müssen zukünftig weitreichende Informationen über nichtfinanzielle Belange inklusive ihrer Lieferbeziehungen zu kleinen und mittelständischen Unternehmen offen legen. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten billigte am 26. Februar 2014 einen Kompromissvorschlag des Rates und des Europäischen Parlaments über den Richtlinienvorschlag über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen KOM(2013) 207.

Unternehmen mit über 500 Beschäftigten müssen zukünftig weitreichende Informationen über nichtfinanzielle Belange inklusive ihrer Lieferbeziehungen zu kleinen und mittelständischen Unternehmen offen legen. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten billigte am 26. Februar 2014 einen Kompromissvorschlag des Rates und des Europäischen Parlaments über den Richtlinienvorschlag über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen KOM(2013) 207. Die offenzulegenden Informationen umfassen z.B. Umwelt-, Sozial-, und Arbeitnehmerbelange sowie den Umgang mit Korruption und Diversitätspolitik (s. EiÜ 39/13, 15/13, 5/13). Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen zwar grundsätzlich nicht umfasst sein, die Großunternehmen sind jedoch verpflichtet, Informationen über ihre Lieferkette (inkl. Dienstleistungen) offen zu legen.