Achtung eBay-Händler: Neue Abmahnwelle läuft an!

Wirtschaft und Gewerbe
13.09.2013701 Mal gelesen
eBay-Händler sollten aufpassen. Es gibt derzeit eine neue Abmahnwelle wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Auch kleine Fehler können schnell zu hohen Kosten führen.

Wer vor allem als eBay-Händler ein Angebot einstellt, dem unterläuft schnell ein Fehler. Es muss hier vor allem - wie im Onlinehandel allgemein - auf eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, ein korrektes Impressum sowie klare Angaben zur Garantie und Lieferzeiten geachtet werden.

In ein Impressum gehören unbedingt alle Angaben, die nach § 5 TMG erforderlich sind. Welche Angaben für eBay-Händler erforderlich sind, richtet sich nach der jeweiligen Rechtsform. Ein Impressum muss regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob es in allen Punkten aktuell ist. Zur Lieferzeit müssen konkrete Angaben gemacht werden. Auch bei der Werbung mit einem Testsiegel - etwa der Stiftung Warentest - kann schnell etwas falsch gemacht werden.

eBay: Neue Regelungen für gewerbliche Verkäufer

Darüber hinaus sollten eBay-Händler beachten, dass am 01.08.2013 neue Regelungen für gewerbliche Verkäufer in Kraft getreten sind. Besonders wachsam sollten alle aufpassen, die das Logo "Verkäufer mit Top-Bewertung" führen. Hier gelten etwa strenge Anforderungen in Bezug auf den Service, die unbedingt eingehalten werden müssen.

eBay hat Richtlinien für Produktbilder verschärft

Auch wurden kürzlich bei eBay die Richtlinien für Bilder von Produkten kürzlich verschärft. So müssen eBay-Händler etwa darauf achten, dass Sie jeden Artikel mit einem Bild versehen. Dieses darf gewöhnlich weder einen Text erhalten, noch mit einer Grafik versehen sein. Darüber hinaus muss auch bei der Verwendung von Wasserzeichen Einiges beachtet werden. Nähere Informationen hierzu enthalten unser Beitrag sowie der Photo-Guide von eBay.

Fazit für eBay-Händler

Nach unseren Beobachtungen werden in letzter Zeit sehr viele Bay-Händler abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Dabei muss vor allem geprüft werden, ob der vorgeworfene Verstoß vorliegt. Zuweilen werden auch überzogene Forderungen geltend gemacht. Denn viele Abmahnanwälte versuchen hiermit ein einträgliches Geschäft zu machen. Bei Rückfragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

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