Die Restrukturierung bei der SolarWorld AG schreitet voran. Der Solarzellenproduzent gab am 30.04.2013 bekannt, dass bei der anvisierten Sanierung mit der Mehrheit der Schuldschein-Gläubiger eine Einigung erzielt worden sei, um die drückende Schuldenlast des Unternehmens zu verringern. Ein wesentlicher Schritt hierzu ist u.a. ein "deutlicher" Schuldenschnitt bei den Schuldscheinen, mit welchem insgesamt 60 % der Verbindlichkeiten der SolarWorld AG abgebaut werden sollen.
Zu den Gläubigern der SolarWorld AG gehören auch die Anleger der beiden Anleihen 6,125 % SolarWorld AG 10/17 (WKN: A1CR73, ISIN: XS0478864225) und Anleihe 6,375 % Solar World AG 11/16 (WKN: A1H3W6, ISIN: XS0641270045). Was auf die Anleger der SolarWorldAG-Anleihen konkret zukommt, damit nach wie vor offen. Es wurde aber bekräftigt, dass die Anleihen-Anleger mit anderen unbesicherten Gläubigern gleichbehandelt werden soll. Dies wird auch durch in einen aktuellen Interview im Handelsblatt durch den SolarWorld-Chef Asbeck unterstrichen.
Für die Anleihen-Gläubiger der Anleihen SolarWorld AG und SolarWorld AG wird "in Kürze" eine Gläubigerversammlung einberufen. Anleger der SolarWorld AG-Anleihen, die in der jetzigen Situation rechtlichen Beistand wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits hunderte Anleger anderer Unternehmensanleihen, die z. B. über eine Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben.
Weitere Informationen:
Internetseite der SolarWorld-Interessengemeinschaft
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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