Die Mitteilung der SolarWorld AG vom 17.04.2013 sorgte für reges Rauschen im (Presse)Blätterwald: Das Unternehmen teilt in wenigen Sätzen mit, dass ein "Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals" zu verzeichnen sei, welcher auf Wertberichtigungen bei verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen zurückzuführen sei. Auch sei das Eigenkapital der SolarWorld AG in ein millionengroßes Minus gerutscht - es wird mit minus 20 Mio. Euro bis minus 50 Mio. Euro angegeben.
Für die Aktionäre der SolarWorld AG steht daher eine außerordentliche Hauptversammlung an. Für die Anleger, die in die beiden Papiere Anleihe 6,125 % SolarWorld AG 10/17 (WKN: A1CR73, ISIN: XS0478864225) oder die Anleihe 6,375 % Solar World AG 11/16 (WKN: A1H3W6, ISIN: XS0641270045) investierten, ist nach wie vor offen, welche konkreten Schritte auf sie zukommen werden.
Anleger der SolarWorld AG-Anleihen, die in der jetzigen Situation rechtlichen Beistand wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits hunderte Anleger anderer Unternehmensanleihen, die z. B. über eine Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben.
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