Die Flexstrom AG ist insolvent, auch die Tochtergesellschaften OptimalGrün und Löwenzahn Energie sind zahlungsunfähig, wie das Unternehmen mitteilte. Das bedeutet für den Fall der (wahrscheinlichen) Eröffnung des Insolvenzverfahrens, dass Gläubiger keine Zahlungen mehr erhalten, etwaige Vollstreckungsmaßnahmen gesperrt und anhängige Gerichtsprozesse wegen offenen Forderungen unterbrochen sind. Sollte für eine Gläubiger-Forderung keine Sicherheit (z.B. Grundschuld, Forderungsabtretung, Sicherungsübereignung) von der Flexstrom oder einer Tochter hingegeben worden sein, so wird ein Gläubiger im Insolvenzverfahren sehr wahrscheinlich nur mit der Insolvenzquote befriedigt werden - und die ist nach aller Erfahrung meist sehr mager.
Zudem besteht die Gefahr, dass ein in Zukunft bestellter Insolvenzverwalter die in vor Insolvenzantragsstellung erfolgten Zahlungen der Flexstrom und deren Töchter gegenüber den Zahlungsempfängern anficht nach §§ 129 ff. InsO. Dafür kommt u.U. auch ein sehr langer Zeitraum in Frage, der bis zu 10 Jahre vor Insolvenzantragsstellung zurückreicht, also bis ins Jahr 2003. Voraussetzung für diesen langen Zeitraum ist jedoch, dass der Gläubiger von der Zahlungsunfähigkeit der Flexstrom hätte wissen können und ihm hätte klar sein müssen, dass die Zahlung die anderen Gläubiger der Flexstrom benachteiligt, § 133 InsO. Dies ist der sog. Anfechtungsjoker, den Insolvenzverwalter sehr gerne ziehen, um damit auch lang zurückliegende Rückzahlungen an sich zurückzuverlangen. Dies ist umso einfacher, als die Rechtsprechung zahlreiche Vermutungsregeln aufstellt, wonach bei bestimmten, typischen Sachverhalten von der notwendigen Kenntnis des Zahlungsempfängers ausgegangen werden kann. Diese Vermutungsregeln können aber von erfahrenen Insolvenzrechtlern ausgehebelt werden, mit der Folge, dass Insolvenzverwalter sich bereits in außergerichtlichen Verhandlungen oftmals mit einer niedrigeren Rückforderung als ursprünglich zufrieden geben. Hier kommt es ganz entscheidend auf das Verhandlungsgeschick und eine insolvenzerfahrene Rechtsberatung an.
Gläubiger und Zahlungsempfänger der Flexstrom und deren Töchter können sich gerne an uns wenden: Dr. Späth & Partner verfügt in Person von Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher über langjährige Erfahrung bei Unternehmensinsolvenzen und Anfechtungssituationen, auch belegt durch eine umfassende Publikationsliste. Da Rechtsanwalt Dr. Liebscher über viele Jahre namhafte Insolvenzverwalter bei deren Anfechtungsprozessen vertreten hat, kennt er zudem auch die Taktik und Herangehensweise von Insolvenzverwaltern und kann für unternehmerisch tätige Gläubiger sehr erfolgreiche Gegenstrategien entwickeln.
(Bitte bachten Sie, dass wir keine kostenlosen Auskünfte für Privat- und Kleinkunden, zB zur Stromversorgung, geben können. Dazu werden demnächst die Verbraucherzentralen in den Medien und im Internet informieren)
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