Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 – Welche Anlegeransprüche sind von den S&K Ermittlungen unabhängig?

Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 – Welche Anlegeransprüche sind von den  S&K Ermittlungen unabhängig?
10.03.2013505 Mal gelesen
Die Ereignisse der vergangenen Wochen bescherten den Anlegern S&K-naher Fonds Anlass zu Sorgen. Gibt es für Anleger, die aktuell um ihr in den Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 investiertes Geld bangen, Handlungsmöglichkeiten, die nicht von den Ermittlungen abhängig sind? Fachanwalt informiert.

Die S&K Gruppe sorgte in den letzten Wochen für reichlich Schlagzeilen, da der Verdacht des Betrugs mit Kapitalanlagen im Raum steht. Gerade für Anleger, deren Fonds Nähe zur S&K Gruppe aufweist - wie etwa der Fonds S&K Deutsche Sachwerte Nr. 2 - ist seitdem eine wichtige Frage: Ist die eigene Kapitalanlage betroffen? Eine Antwort hierauf wird es am Ende der amtlichen Ermittlungen geben, welche derzeit noch nicht abgeschlossen sind.

 

Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen werden angesichts der Dimensionen des Falls "S&K Gruppe" aller Voraussicht nach noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Daher sind für Anleger, die bereits jetzt etwas unternehmen möchten, Ansatzpunkte außerhalb des Strafverfahrens von Interesse. Anders formuliert: Gibt es mögliche Ansprüche der Anleger des Fonds S&K Deutsche Sachwerte Nr. 2, die nicht vom S&K Skandal und dem Resultat der Ermittlungen abhängig sind?

 

Eine Option sind zivilrechtliche Ansprüche, wie zum Beispiel Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Dies hat folgenden Hintergrund: Angesichts der Fülle verschiedener Kapitalanlagen vertrauen Anleger oftmals auf die Empfehlung eines Beraters, wenn sie Geld investieren möchten. Wegen dieser großen Bedeutung entstehen bei Pflichtverletzungen seitens der Berater Schadensersatzansprüche der Anleger. Bereits vor Jahren legte die höchstrichterliche Rechtsprechung fest, welche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung zu stellen sind. Diese Anforderungen werden unter dem Stichwort "Anleger- und anlagegerechte Beratung" zusammengefasst.

 

Anleger- und anlagegerechte Beratung

 

Grob umrissen muss eine anleger- und anlagegerechte Beratung folgendes leisten: Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden. Anhand dieser Vorgaben haben die Berater eine zu diesen Wünschen passende Kapitalanlage zu empfehlen (anlegergerechte Beratung). In einem zweiten Schritt ist einem Anleger ein umfassendes und realistisches Bild von den Vor- und Nachteilen der empfohlenen Kapitalanlage zu zeichnen (anlagegerechte Beratung).

 

Gerade geschlossenen Fonds - der Fonds S&K Deutsche Sachwerte Nr. 2 zählt zu dieser Kategorie - wohnen verschiedene Risiken inne. Hierzu zählen zum einen Verlustrisiken, die sich aus der unternehmerischen Natur des Fonds ergeben. Weiterhin sind die Möglichkeiten der Anleger, sich von ihrem Fonds zu trennen eingeschränkt: Der Zweitmarkt, auf welchem Fondsanteile gehandelt werden, ist nicht reguliert und der Preis für einen Fondsanteil ist von der Nachfrage abhängig. Dies sind nur einige Beispiele für Risiken geschlossener Fonds. Neben einer umfassenden Darstellung der Risiken müssen die Berater auch noch weitere Pflichten erfüllen. Sie müssen zum Beispiel zutreffend über Provisionen aufklären oder den Prospekt, in welchem der Fonds detailliert dargestellt wird, rechtzeitig übergeben.

 

Anleger des Fonds S&K Deutsche Sachwerte Nr. 2, die ihre Anlageberatung überprüfen lassen möchten, sollten sich an eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dann kann anhand einer Überprüfung des Einzelfalls ermittelt werden, ob ein zivilrechtliches Vorgehen oder die Klage eines Anlegers erfolgversprechend ist oder nicht. Es meldeten sich bereits zahlreiche Anleger des Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Anleger können des Weiteren der S&K-Interessengemeinschaft der Kanzlei anschließen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite United Investors Fonds

Infoseite S&K Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

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