WGF Anleihen: Anleger dürfen jetzt die Anmeldung ihrer Forderungen nicht verpassen

WGF Anleihen: Anleger dürfen jetzt die Anmeldung ihrer Forderungen nicht verpassen
09.03.2013479 Mal gelesen
Das Insolvenzverfahren der WGF AG ist in die nächste „Phase“ übergegangen. Nun müssen Anleger, die in WGF Anleihen investieren, einige wichtige Termine beachten.

Seit dem Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG im Dezember 2012 sind einige Wochen ins Land gegangen. Die Anleger der WGF Hypothekenanleihen WGFH04, WGFH05, WGFH06, WGFH07, WGFH08 mussten bis zum 01.03.2013 warten - an jenem Tag eröffnete das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren. Jetzt müssen die Anleger aktiv werden und sie müssen wichtige Termine beachten, die auf sie zukommen.

 

Zunächst geht es nun um Anmeldung der Anleger-Forderungen, denn die Frist zur Forderungsanmeldung endet am  26.04.2013. Es handelt sich hierbei um einen wichtigen Vorgang für die Anleger: In Insolvenzverfahren müssen die Gläubiger eines Unternehmens ihre Forderungen anmelden, damit sie im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Da die Anleger von der WGF AG ihre Rückzahlungen fordern können, gehören sie zu den Gläubigern der WGF AG und müssen z. B. ihre Rückzahlungen anmelden. 

 

Anleger-Forderungen müssen jetzt angemeldet werden

 

Die Anmeldung betrifft sämtliche noch offenen Rückzahlungsforderungen. Da § 41 der Insolvenzordnung bestimmt, dass sämtliche Forderungen fällig werden, müssen auch die eigentlich noch nicht fälligen Rückzahlungsansprüche angemeldet werden. Im Fall der WGF Anleger betrifft dies Rückzahlungen, die beispielsweise erst im kommenden Jahr anstehen würden. Die Forderungsanmeldung sollte jedoch nicht nur fristgerecht, sondern auch fachgerecht geschehen. Anleger der verschiedenen WGF Anleihen und Genussrechte, die auf Nummer sicher gehen möchten, sollten die Anmeldung der Forderungen einem Fachanwalt überlassen werden, der spezielles Wissen im Insolvenzrecht vorweisen kann.

 
Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt hunderte Anleger der WGF AG. Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer prüft den Insolvenzplan der WGF AG und meldet mit seinem Team von Insolvenzsachbearbeitern die Forderungen an. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll mit seinem Team vertritt die Anleger bezüglich Schadensersatzansprüche gegen die in Betracht kommenden Verantwortlichen. Erste Ansprüche wurden bereits angemeldet. So ist gewährleistet, dass die Anleger fachgerecht beraten und vertreten werden.

 

Weiterer wichtiger Termin: Gläubigerversammlung

 

Ein weiterer wichtiger Termin, der in wenigen Wochen ansteht, ist die Gläubigerversammlung am 22.05.2013. An diesem Termin soll unter anderem über die Person des Sachwalters, über eine Weiterführung der Arbeit des Gläubigerausschusses und vor allem über den Fortgang des Verfahrens entschieden werden.

 

Anleger, die in WGF Anleihen oder Genussscheine investierten, und angesichts dieser anstehenden, wichtigen Termine professionelle Unterstützung wünschen, können sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wenden. Die Kanzlei des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll vertritt bereits hunderte Anleger verschiedener WGF Anleihen (und auch WGF Genussrechte).

 

Weitere Informationen:

Internetseite der WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.wgf-interessengemeinschaft.de