WGF Anleihen: Welche Termine dürfen Anleger nicht versäumen?

WGF Anleihen: Welche Termine dürfen Anleger nicht versäumen?
05.03.2013514 Mal gelesen
Die Anleger der WGF Hypothekenanleihen müssen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verschiedene Termin beachten: Zunächst den Termin zur Forderungsanmeldung.

Das vor wenigen Tagen eröffnete Insolvenzverfahren der WGF AG erfordert nun erstmals die aktive Mitwirkung der Anleger. Denn sie müssen nun verschiedene Termine beachten. Ein besonders wichtiger Termin ist der 26.04.2013 - an diesem Tag endet die Frist zur Forderungsanmeldung. In Insolvenzverfahren müssen die Gläubiger eines Unternehmens ihre Forderungen anmelden, damit sie im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Da die Anleger von der WGF AG ihre Rückzahlungen fordern können, gehören sie zu den Gläubigern der WGF AG und müssen z. B. ihre Rückzahlungen anmelden. 

 

Auch Forderungen, die noch nicht fällig sind, müssen angemeldet werden

 

Die Anmeldung betrifft sämtliche noch offenenRückzahlungsforderungen. Da § 41 der Insolvenzordnung bestimmt, dass sämtliche Forderungen fällig werden, müssen auch die eigentlich noch nicht fälligen Rückzahlungsansprüche angemeldet werden. Im Fall der WGF Anleger betrifft dies Rückzahlungen, die beispielsweise erst im kommenden Jahr anstehen würden. Die Forderungsanmeldung sollte jedoch nicht nur fristgerecht, sondern auch fachgerecht geschehen. Anleger der verschiedenen WGF Anleihen und Genussrechte, die auf Nummer sicher gehen möchten, sollten die Anmeldung der Forderungen einem Fachanwalt überlassen werden, der spezielles Wissen im Insolvenzrecht vorweisen kann.

 
Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt hunderte Anleger der WGF AG. Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer prüft den Insolvenzplan der WGF AG und meldet mit seinem Team von Insolvenzsachbearbeitern die Forderungen an. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll mit seinem Team vertritt die Anleger bezüglich Schadensersatzansprüche gegen die in Betracht kommenden Verantwortlichen. Erste Ansprüche wurden bereits angemeldet. So ist gewährleistet, dass die Anleger fachgerecht beraten und vertreten werden.

 

Weiterer wichtiger Termin: Gläubigerversammlung

 

Ein weiterer wichtiger Termin, der in wenigen Wochen ansteht, ist die Gläubigerversammlung am 22.05.2013. An diesem Termin soll unter anderem über die Person des Sachwalters, über eine Weiterführung der Arbeit des Gläubigerausschusses und vor allem über den Fortgang des Verfahrens entschieden werden.

 

Weitere Informationen:

Internetseite der WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.wgf-interessengemeinschaft.de