Santander Kapitalprotekt P ist geschlossen: Anleger können von Fachanwalt prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen

Santander Kapitalprotekt P ist geschlossen: Anleger können von Fachanwalt prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen
28.02.2013476 Mal gelesen
Seit über einem Jahr währt die Schließung des Fonds Santander Kapitalprotekt P. Anleger, die sich fragen, ob sie überhaupt die „richtige“ Kapitalanlage haben, können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

Seit 14 Monaten ziert die nüchterne Mitteilung, dass der Fonds Santander Kapitalprotekt P (WKN: SEB1AA, ISIN: DE000SEB1AA9) die Anteilsrücknahme "bis auf Weiteres" ausgesetzt habe die offizielle Internetseite des Fonds. Seitdem der Fonds geschlossen ist, hat sich die Situation gewichtiger Zielfonds des Santander Kapitalprotekt P nicht zum Besseren entwickelt. So wurden die offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest, KanAm Grundinvest und CS Euroreal aufgelöst. Zuvor wurde bereits der Zielfonds AXA Immoselect aufgelöst. Große Hoffnungen auf eine baldige Wiederaufnahme der Rückgabe und Ausgabe von Anteilen des Santander Kapitalprotekt P vermögen angesichts dieser Ausgangslage nur bedingt zu keimen.

 

Welche Optionen stehen Anlegern offen, die sich nicht länger mit Abwarten und Hoffen begnügen möchten? Sie können beispielsweise von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klären lassen, ob ihnen wegen ihrer Beteiligung an dem Fonds Santander Kapitalprotekt P Schadensersatzansprüche zustehen. Ansatzpunkte für Ansprüche auf Schadensersatz können sich aus dem Anlageberatungsgespräch ergeben. Wenn dieses Fehler oder Defizite aufwies, liegt eine sogenannte Falschberatung vor. Falsch beratene Anleger können Schadensersatz fordern.

 

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt beispielsweise, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass Fonds wie der Santander Kapitalprotekt P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Weiterhin mussten die Anleger auch zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden. Und ihnen musste rechtzeitig der Verkaufsprospekt des Santander Kapitalprotekt P übergeben werden.

 

Individuelles Beratungsgespräch überprüfen lassen

 

Anleger des Santander Kapitalprotekt P, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Ausschlaggebend für die Erfolgschancen ist das individuelle Beratungsgespräch.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Santander Kapitalprotekt P

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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