Seitdem die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am Dienstag, den 19.01.2013 mit einen großen Polizeiaufgebot eine großangelegte Razzia bei der S&K Gruppe und mit der Immobiliengruppe verbundenen Unternehmen durchführte, sind die Anleger verschiedener S&K-naher Fonds in Sorge um ihr investiertes Geld. Denn die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer: Verdacht auf Betrug mit Kapitalanlagen. Auch sollen Anlegergelder zweckentfremdet für den kostspieligen Lebenswandel der Gründer der S&K Gruppe worden sein.
Dass dies bei Anlegern Furcht um das in den Fonds investierte Geld hervorruft, zeigt sich auch bei der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen, bei welcher bereits zahlreiche Anleger anriefen. Die Anwälte der Kanzlei hatten sich bereits vor der Razzia bei der S&K Gruppe Anleger verschiedener S&K-naher Fonds beraten und vertreten (DCM Renditefonds, SHB Fonds). Angesichts der brisanten aktuellen Ereignisse rief Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, die S&K Gruppe-Interessengemeinschaft ins Leben. Anleger, die befürchten, dass ihr investiertes Geld in Gefahr sein könnte, können sich der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen, wenn sie rechtliche Unterstützung wünschen.
Neben der Teilnahme an der Interessengemeinschaft können Anleger auch prüfen lassen, ob ihnen aus sonstigen, nicht in den aktuellen Geschehnissen wurzelnden Gründen Schadensersatzansprüche zustehen. Solche Ansprüche können aufgrund von Fehlern bei der Anlageberatung ergeben. Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung sind hoch, weswegen in der Praxis Beratungsfehler keine Seltenheit sind.
Weitere Informationen:
Infoseite S&K Gruppe Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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