SEB Immoinvest: Anlegern wird Kauf von Anteilen angeboten

SEB Immoinvest: Anlegern wird Kauf von Anteilen angeboten
13.02.2013774 Mal gelesen
Das Kaufangebot des irischen Unternehmens ist nur eine von vielen Optionen, die Anlegern des aufgelösten offenen Immobilienfonds offensteht, die sich von Anteilen trennen möchten.

Ein Angebot aus Irland sorgt für Wirbel bei Anlegern, die Anteile des Fonds SEB Immoinvest in ihrem Depot haben. Die Gesellschaft Burlington Loan Management Limited aus Dublin möchte Fondsanteile erwerben. Die Anleger erfahren von diesem öffentlichen Angebot oftmals durch Schreiben ihrer Depotbank. In den Anschreiben wird eine Zusammenfassung des Angebots aufgeführt. Es gibt aber umfangreiche Unterlagen, die ebenfalls zu diesem Angebot gehören und im Internet eingesehen werden können. Das Studium dieser Unterlagen empfiehlt sich für Anleger, da dort auch Bedingungen aufgeführt sind, unter welchen das Angebot steht.

 

Angebot steht unter einer Bedingung!

 

In Nr. 3.3 der Internet-Unterlagen ist zu lesen, dass das Kaufangebot nur dann gilt, wenn der Börsenpreis der Anteile bis 27.02.2013 nicht um mehr als 2,60 Euro unter den Angebotspreis von 26 Euro gefallen ist. Selbst wenn diese Bedingung nicht eintritt, liegt der angebotene Kaufpreis in etwa auf dem Niveau des Erlöses, welchen Anleger selbst bei einem börsentäglich möglichen Verkauf an der Börse erzielen können.

 

Da der "Restwert" eines Anteils des Fonds SEB Immoinvest aber über den gebotenen Preisen liegt, stellt sich für trennungswillige Anleger, ob und welche Alternativen es gibt. Eine Möglichkeit sind Schadensersatzansprüche. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht dann, wenn ein Anleger vor der Investition in den Fonds SEB Immoinvest falsch beraten wurde. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klärt für Anleger, ob schadensersatzauslösende Fehler vorliegen. Dass es sich bei der rechtlichen Überprüfung der Anlageberatung um einen lohnenden Ansatzpunkt handelt, zeigt sich in der Praxis immer wieder. Denn nicht jedes Anlageberatungsgespräch entsprach den hohen Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung.

 

Ansatzpunkt Anlageberatung

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfordert, dass Anleger über die Risiken eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt wurden. Hierzu zählen insbesondere das Risiko einer Schließung und das Risiko einer Liquidation, die jedem offenen Immobilienfonds von Gesetzes wegen innewohnen. Dass es sich hier bei um einen Aufklärungsfehler handelt, zeigt ein von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen erstrittenes Urteil, in welchem das Oberlandesgericht Oldenburg festgestellt, dass die Anleger eines offenen Immobilienfonds über das Risiko einer Auflösung zu informieren sind.

 

Daneben gibt es noch weitere Aufklärungs- und Hinweispflichten, die ebenfalls zu überprüfen sind. So mussten die Anleger zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden und ihnen musste der vollständige Verkaufsprospekt des SEB Immoinvest rechtzeitig angeboten werden. Ob und welche Pflichten von Beratern verletzt wurden, ist anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs zu ermitteln. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben schon viele Anlageberatungsgespräche zur Investition in den SEB Immoinvest überprüft und oftmals Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gefunden. Es wurden bereits Klagen für Anleger verschiedener offener Immobilienfonds erfolgreich bei Gericht durchgefochten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft SEB Immoinvest

Infoseite SEB Immoinvest

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

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