Anleihe 6,372 % SolarWorld AG 11/16: Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Anlegern offen?

Anleihe 6,372 % SolarWorld AG 11/16: Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Anlegern offen?
11.02.2013449 Mal gelesen
Den Anlegern der SolarWorld AG Anleihe 11/16 wurden „gravierende Einschnitte“ angekündigt. Wie können Anleger ihre Rechte wahren und welche weiteren rechtlichen Ansprüche der Anleger können bestehen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Nach Jahren des Erfolgs haben sich die Perspektiven für deutsche Solarunternehmen in den vergangenen Monaten eingetrübt. Auch an der SolarWorld AG aus Bonn ging diese Entwicklung nicht spurlos vorüber. Eine Folge waren tiefrote Zahlen im vergangenen Jahr 2012, weswegen der Solarzellenhersteller nun eine Restrukturierung anstrebt. Diesbezüglich teilte die SolarWorld AG am 24.01.2013 mit, dass bei den Verbindlichkeiten "gravierende Einschnitte" vorgesehen seien. Die Ankündigung betrifft unter anderem die Anleihe 6,372 % Solar World AG 11/16 (WKN: A1H3W6, ISIN: XS0641270045). Es bleibt vorerst jedoch noch offen, welche konkreten Auswirkungen die Ankündigungen haben werden.

 

Der Wortlaut der Pressemitteilung lässt befürchten, dass es Einbußen (welcher Art auch immer) bei der SolarWorld AG Anleihe 11/16 und bei der Vorgängeranleihe SolarWorld AG 11/16 geben wird. Losgelöst von der Frage nach dem Umfang und der Art der angekündigten Einschnitte ist anzunehmen, dass Entsprechendes auf einer Gläubigerversammlung beschlossen werden wird. Wird eine solche Gläubigerversammlung angesetzt, sollten gerade Kleinanleger darauf achten, dass bei Beschlüssen ihre Rechte gewahrt werden. Zum einen ist ihr eingesetztes Kapital betroffen, zum anderen ist es für Kleinanleger oftmals nicht einfach, sich ausreichend "Gehör" zu verschaffen.

 

Anleger, die in die Solar World AG Anleihe 11/16 investierten und angesichts der anstehenden Veränderungen befürchten, dass ihre Interessen als Kleinanleger gefährdet sind, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Sie können sich bei der anstehenden Sanierung - wie auch immer sie konkret aussehen mag - anwaltlich vertreten lassen, um ihre Rechte zu wahren. Dies kann zusätzlich den Vorteil einer gebündelten Interessenwahrnehmung haben, bei der der einzelnen Stimme eines jeden Anlegers mehr Beachtung zukommt.

 

Weitere rechtliche Ansatzpunkte

 

Darüber hinaus können auch weitere rechtliche Ansatzpunkte für die Anleger der SolarWorld AG Anleihe 11/16 überprüft werden. Beispielsweise bestehen Schadensersatzansprüche, wenn ein Anleger vor der Investition beraten wurde und die Beratung fehlerhaft war. Solchen Ansprüche bestehen dann, wenn die Anlageberatung nicht mit den höchstrichterlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung vereinbar war.

 

Groß umrissen weist eine ordnungsgemäße Anlageberatung zwei Schritte auf: Zunächst müssen die Ziele und Wünsche des Anlegers in Erfahrung gebracht werden und anhand dieser Vorgaben sollen die Berater eine passende Kapitalanlage auswählen. Die ausgewählte Kapitalanlage soll in einem zweiten Schritt umfassend und realistisch vorgestellt werden. Hierzu gehört, dass die Anleger über die Risiken informiert werden. Dazu gehört im Fall einer Anleihe z. B. das Verlustrisiko.

 

Anleger der Anleihe SolarWorld AG 11/16, die befürchten, falsch beraten worden zu sein, sollten sich nicht scheuen, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Denn nicht immer sind schadensersatzauslösende Beratungsfehler für Anleger ohne Weiteres erkennbar.

 

Mehr Informationen:

InfoSeite SolarWorld AG

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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