SEB Immoinvest und Kaufangebote: Es gibt auch andere Alternativen für trennungswillige Anleger

SEB Immoinvest und Kaufangebote: Es gibt auch andere Alternativen für trennungswillige Anleger
11.02.2013427 Mal gelesen
Anleger, die Anteile des aufgelösten offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest in ihren Bankdepots haben, erhalten Kaufangebote. Es gibt Alternativen zu diesen Angeboten für Anleger, die sich von ihren Anteilen trennen möchten. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Bei dem Schreiben, welches Anleger des Fonds SEB Immoinvest vor einigen Tagen erhielten, handelt es sich um das Angebot einer irischen Firma, Anteile des offenen Immobilienfonds für einen Preis von 26 Euro aufzukaufen. Damit bewegt sich das Kaufangebot auf dem Preisniveau, welches Anleger derzeit an der Börse realisieren können. Da der "Restwert" eines Anteils des Fonds SEB Immoinvest aber über den gebotenen Preisen liegt, stellt sich für trennungswillige Anleger, die nicht auf Geld verzichten möchten, die Frage, ob und welche Alternativen es gibt.

 

Eine Möglichkeit, Verluste zu vermeiden, sind Schadensersatzansprüche. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht dann, wenn ein Anleger vor der Investition in den Fonds SEB Immoinvest falsch beraten wurde. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klärt für Anleger, ob schadensersatzauslösende Fehler vorliegen. Dass es sich bei der rechtlichen Überprüfung der Anlageberatung um einen lohnenden Ansatzpunkt handelt, zeigt sich in der Praxis immer wieder. Denn nicht jedes Anlageberatungsgespräch entsprach den hohen Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung.

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfordert, dass Anleger über die Risiken eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt wurden. Hierzu zählen insbesondere das Risiko einer Schließung und das Risiko einer Liquidation, die jedem offenen Immobilienfonds von Gesetzes wegen innewohnen. Dass es sich hier bei um einen Aufklärungsfehler handelt, zeigt ein von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen erstrittenes Urteil, in welchem das Oberlandesgericht Oldenburg festgestellt, dass die Anleger eines offenen Immobilienfonds über das Risiko einer Auflösung zu informieren sind.

 

Daneben gibt es noch weitere Aufklärungs- und Hinweispflichten, die ebenfalls zu überprüfen sind. So mussten die Anleger zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden und ihnen musste der vollständige Verkaufsprospekt des SEB Immoinvest rechtzeitig angeboten werden. Ob und welche Pflichten von Beratern verletzt wurden, ist anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs zu ermitteln. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben schon viele Anlageberatungsgespräche zur Investition in den SEB Immoinvest überprüft und oftmals Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gefunden. Es wurden bereits Klagen für Anleger verschiedener offener Immobilienfonds erfolgreich bei Gericht durchgefochten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft SEB Immoinvest

Infoseite SEB Immoinvest

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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