KGAL SeaClass 6 steuert in schwere See: Wann steht Anlegern Schadensersatz zu?

KGAL SeaClass 6 steuert in schwere See: Wann steht Anlegern Schadensersatz zu?
06.02.2013340 Mal gelesen
Die Anleger des Schiffsfonds KGAL SeaClass 6 mussten schlechte Nachrichten verdauen: Sie wurden vor der Fondsverwaltung über akut drohende Verluste informiert. Wie können sich Anleger wehren? Welche Ansprüche der Anleger stehen im Raum?

Das Schreiben, welches die Anleger des Schiffsfonds KGAL SeaClass 6 im Dezember 2012 erreichte, enthielt schlechte Neuigkeiten. Die Fondsverwaltung teilte den Anlegern die angestrebte Restrukturierung gescheitert sei. Leider können die Verbindlichkeiten der Schiffsbeteiligung KGAL SeaClass 6 daher spätestens im Juli 2013 nicht mehr beglichen werden. Nach Einschätzung der Fondsverwaltung haben die Anleger mit erheblichen Verlusten zu rechnen und werden voraussichtlich 91,5 % ihres Eigenkapitals verlieren.

 

Wie können sich Anleger wehren?

 

Dies stellt für die Anleger vor eine neue Dimension von Verlusten. Was können Anleger des KGAL SeaClass 6, die dies nicht einfach hinnehmen wollen, unternehmen? Sie können zum Beispiel überprüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Ein gerade bei Schiffsfonds immer wieder erfolgreicher Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler. Die von höchsten Gerichten vorgegebenen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung (anleger- und anlagegerechte Beratung) sind hoch, sodass schadensersatzauslösende Fehler passieren.

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt und werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt (anlegergerechte Beratung). In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären (anlagegerechte Beratung). Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet.

 

Angesichts solcher Risiken war den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.

 

Schadenersatzansprüche wegen Fehlern bei Anlageberatung


Da jedes Anlageberatungsgespräch einen eigenen, einzigartigen Verlauf hatte, bedarf es einer Prüfung des individuellen Anlageberatungsgesprächs, um die individuellen Erfolgsaussichten für Schadensersatz ermitteln zu können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät die Anleger verschiedener KGAL SeaClass Schiffsfonds - auch des KGAL SeaClass 6 - und hat auch schon Schadensersatzklagen für Anleger verschiedener Schiffsbeteiligungen erhoben. Die Anleger des Schiffsfonds KGAL SeaClass 6 sollten angesichts der alles andere als erfreulichen Perspektiven nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite KGAL SeaClass 6

Infoseite Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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