Vor mehr als einem Jahr setzte der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz p (WKN: SEB1AM, ISIN: DE000SEB1AM4) "bis auf Weiteres" die Anteilsrücknahmen aus. Seitdem dem 05.01.2012 hat sich die Lage für zwei wichtige Zielfonds des Fonds Santander Kapitalprotekt Substanz nicht zum Besseren entwickelt. Die beiden offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest, KanAm Grundinvest und CS Euroreal wurde aufgelöst und werden in den kommenden Jahren abgewickelt. Weitere Zielfonds wurden ebenfalls aufgelöst oder sind geschlossen.
Angesichts dieser Ausgangslage keimt nur wenig Hoffnung, dass der Santander Kapitalprotekt Substanz in Kürze wieder die Anteilsrücknahme aufnehmen kann. Denn hierfür muss ein ausreichendes Liquiditätspolster aufgebaut werden, was angesichts der nur halbjährlich stattfindenden, oftmals nicht sehr üppigen Ausschüttungen offener Immobilienfonds dauern kann. Insofern kommt es auch auf die übrigen Zielfonds des Santander Kapitalprotekt Substanz an.
Welche Optionen stehen Anlegern offen, die sich nicht länger mit Abwarten und Hoffen begnügen möchten? Eine Möglichkeit ist die Überprüfung von rechtlichen Ansprüchen durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Bei einer Überprüfung von Ansprüchen kann geklärt werden, ob den Anleger des Santander Kapitalprotekt Substanz Schadensersatzansprüche zustehen.
Lief Anlageberatung ordnungsgemäß ab?
Ansatzpunkte für Ansprüche auf Schadensersatz können sich aus dem Anlageberatungsgespräch ergeben. Wenn dieses Fehler oder Defizite aufwies, liegt eine sogenannte Falschberatung vor. Falsch beratene Anleger können Schadensersatz fordern. Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt Substanz die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben.
Weiterhin mussten die Anleger auch zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden. Und ihnen musste rechtzeitig der Verkaufsprospekt des Santander Kapitalprotekt Substanz übergeben werden. Haben Anlageberater falsch beraten, bestehen für Anleger des Santander Kapitalprotekt Substanz gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen.
Individuelles Beratungsgespräch überprüfen lassen
Anleger des Santander Kapitalprotekt Substanz, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Ausschlaggebend für die Erfolgschancen ist das individuelle Beratungsgespräch.
Weitere Informationen:
Infoseite Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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