Neue Regeln für Finanzvermittler

Neue Regeln für Finanzvermittler
29.01.2013167 Mal gelesen
Seit Anfang des Jahres 2013 gelten schärfere Vorschriften für die Beratung durch Vermittler von Finanzprodukten.

Seit Anfang des Jahres 2013 gelten schärfere Vorschriften für die Beratung durch Vermittler von Finanzprodukten. Hierdurch soll der Verbraucherschutz gestärkt werden.

 

Nach Angaben von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Wiesbaden, handelt es sich dabei lediglich um eine Ausweitung von Mindeststandards: "Bei der Beratung durch Banken ändert sich durch die neuen Regeln nur wenig. Erfreulich ist allerdings, dass nunmehr sämtliche selbstständig tätige Vermittler von Produkten im so genannten "grauen Kapitalmarkt" neben geordneten Vermögensverhältnissen auch eine Berufshaftpflichtversicherung über € 1,7 Mio. nachweisen müssen. Diese Regelung war längst überfällig".

 

Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt den Anlegern, auch weiterhin bei der Beratung wachsam zu bleiben und ausreichend Fragen zu stellen. "Aus Beweiszwecken kann es zudem empfehlenswert sein, einen Zeugen zum Beratungsgespräch hinzuzuziehen. Denn das Beratungsprotokoll allein bietet keine Sicherheit, insbesondere dann nicht, wenn dieses vom Berater ausgefüllt und dem Kunden zur Unterschrift vorgelegt wird. In jedem Fall sollte der Kunden genau durchlesen, was er im Einzelnen unterzeichnet."