KGAL SeaClass 6 in Seenot – Wann können Anleger Schadensersatz fordern?

24.01.2013 262 Mal gelesen
Der Schiffsfonds KGAL SeaClass 6 funkt SOS an die Anleger. Angesichts der aktuellen Entwicklung stellt sich für die Anleger die Frage, wann sie Schadensersatz fordern können.

Der Schreck für die Anleger des Schiffsfonds KGAL SeaClass 6 kam per Post. Im Dezember 2012 wurde den Anlegern bekanntgegeben, dass die anvisierte Sanierung des Schiffsfonds gescheitert sei. Es konnte nicht genügend Kapital eingesammelt werden. Daher sei die Schiffsbeteiligung KGAL SeaClass 6 spätestens im Juli 2013 außerstand Verbindlichkeiten zu begleichen. Die Konsequenz für die Anleger ist nach Einschätzung der Fondsverwaltung, dass sie mit erheblichen Verlusten zu rechnen haben und voraussichtlich 91,5 % ihres Eigenkapitals verlieren werden.

 

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Anleger?

 

Angesichts dieser dramatischen Entwicklung stellt sich für die betroffenen Anleger des KGAL SeaClass 6 die Frage, was sie unternehmen können. Eine Möglichkeit sind rechtliche Schritte. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ausloten, ob den Anleger Schadensersatzansprüche zustehen. Ein immer wieder erfolgreicher Ansatzpunkt für solche Ansprüche ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler. Die von höchsten Gerichten vorgegebenen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung (anleger- und anlagegerechte Beratung) sind hoch, sodass immer wieder Fehler passieren.

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt und werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt (anlegergerechte Beratung). In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären (anlagegerechte Beratung). Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet.

 

Angesichts solcher Risiken war den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.

 

Schadenersatzansprüche wegen Fehlern bei Anlageberatung

 
Da jedes Anlageberatungsgespräch einen eigenen, einzigartigen Verlauf hatte, bedarf es einer Prüfung des individuellen Anlageberatungsgesprächs, um die individuellen Erfolgsaussichten für Schadensersatz ermitteln zu können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät die Anleger verschiedener KGAL SeaClass Schiffsfonds - auch des KGAL SeaClass 6 - und hat auch schon Schadensersatzklagen für Anleger verschiedener Schiffsbeteiligungen erhoben. Die Anleger des Schiffsfonds KGAL SeaClass 6 sollten daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite KGAL SeaClass 6

Infoseite Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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