IVG EuroSelect 12 London Wall: Wie wird es 2013 weitergehen?

IVG EuroSelect 12 London Wall: Wie wird es 2013 weitergehen?
24.01.20131425 Mal gelesen
Der Immobilienfonds IVG EuroSelect 12 LondonWall hielt für die Anleger in den vergangenen Monaten in Atem: Auch 2013 sind Fragestellungen rund um die Kredite aktuell. Welche rechtliche Alternativen stehen Anlegern offen? Fachanwalt informiert.

Das Thema "Ausfallende Ausschüttungen" beschäftigt die Anleger des Immobilienfonds IVG EuroSelect 12 LondonWall bereits seit geraumer Zeit. Seitdem 2009 gegen die Loan-to-value-Klausel des Kreditvertrags verstoßen wurde, haben der Fonds und dessen Anleger mit den Konsequenzen zu kämpfen. Die Loan-to-value-Klausel (auch ltv-Klausel) sanktioniert ein Ungleichgewicht zwischen dem Wert des Kredits und dem Wert der Immobilie.

 

Klausel des Kreditvertrags bereitete IVG EuroSelect 12 LondonWall Schwierigkeiten

 

Da das Bürogebäude des IVG EuroSelect 12 LondonWall wiederholt abgewertet wurde, musste der Fonds einen befristeten Verzicht (Waiver) der Bank auf Sanktionen wegen des Verstoßes gegen die Loan-to-value-Klausel aushandeln. Da der letzte Verzicht bis zum Jahresende 2012 befristet war, stellt sich die Frage, wie es diesbezüglich im Jahr 2013 weitergehen wird. Zudem wurde der Immobilienfonds IVG EuroSelect 12 LondonWall von der Bank zur Zahlung von Risikoprämien verpflichtet, wie sich der aktuellen Leistungsbilanz entnehmen lässt.

 

Noch ist offen, was das Jahr 2013 für den Fonds IVG EuroSelect 12 LondonWall bereithalten wird. Jedoch schon die Entwicklungen der vergangenen Zeit demonstrierten, dass Immobilienfonds mit Risiken behaftete Unternehmen sind und von Marktentwicklungen abhängig sind. Daher ist der IVG EuroSelect 12 London Wall keine sichere Kapitalanlage und auch nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet.

 

Wurden Anleger bei der Anlageberatung hierüber nicht aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zum einen die Wünsche eines Anlegers berücksichtigen - sei es eine sichere Altersvorsorge oder der jederzeitige Zugriff auf das eingesetzte Geld. Zum anderen muss den Anlegern aber auch ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermittelt werden. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des IVG EuroSelect 12 London Wall bestehen.

 

Anlageberatung musste realistisches Bild von der Kapitalanlage zeichnen und durfte Risiken nicht aussparen

 

Denn neben den bereits oben angeführten Risiken, die sich aus der unternehmerischen Eigenschaft des IVG EuroSelect 12 LondonWall ergeben, bestehen noch weitere Risiken wie beispielsweise das Verlustrisiko oder Wechselkursrisiken. Über solche Risiken sollte ein Anleger Bescheid wissen, bevor die Investitionsentscheidung getroffen wird. Zudem mussten Anleger darüber aufgeklärt werden, dass das in den IVG EuroSelect 12 LondonWall investierte Geld nicht jederzeit problemlos verfügbar ist. Denn der nachfrageabhängige Zweitmarkt, auf welchem Fondsanteile verkauft werden können, ist nicht reguliert. Zudem stellt sich die Frage, ob zutreffend über Provisionen aufgeklärt wurde.

 

Anleger des Immobilienfonds IVG EuroSelect 12 LondonWall, die das Gefühl haben, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht über die Risiken ihre Kapitalanlage informiert wurden, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Welche Rechte und Ansprüche den Anlegern zustehen, kann anhand einer Überprüfung des individuellen Anlageberatungsgesprächs ermittelt werden. Anleger des Fonds, die befürchten, falsch beraten worden zu sein, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät Anleger, die in IVG Immobilienfonds investierten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite IVG Immobilienfonds

Infoseite Geschlossene Immobilienfonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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