Prorendita Britische Leben 1-5: Wann können falsch beratene Commerzbank-Kunden Schadensersatz fordern?

Prorendita Britische Leben 1-5: Wann können falsch beratene Commerzbank-Kunden Schadensersatz fordern?
23.01.2013258 Mal gelesen
Die Commerzbank empfahl ihren Kunden u.a. die Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben 1 - 5. Wann können Kunden der Commerzbank und andere betroffene Anleger Schadensersatz geltend machen?

Das Investitionsobjekt "Lebensversicherung" wurde vor einigen Jahren von der Fondsbranche für sich entdeckt und es drängten etliche Lebensversicherungsfonds auf den Markt. Banken und Sparkassen hatten entsprechende Fonds in ihrem Angebot. Die Commerzbank empfahl ihren Kunden beispielsweise die Lebensversicherungsfonds Prorendite Britische Leben 2, 3, 4 und 5. Nicht selten wurde den Anlegern in Aussicht gestellt, dass sich die Investition in britischen Versicherungspolicen eine sehr lohnende und gute Kapitalanlage sei.

 

Die Euphorie ist seit der Finanzkrise jedoch abgekühlt. Der einst schwunghafte Handel mit britischen Lebensversicherungspolicen ist erlahmt. Da sich das Geschäftsmodell der verschiedenen Prorendita Britische Leben-Fonds - wie bei vielen anderen Lebensversicherungsfonds auch - auf den Handel mit Versicherungspolicen stützt, ließ die Entwicklung der Prorendita-Fonds erheblich zu wünschen übrig. Nun erinnern sich Commerzbank-Kunden an die einstigen Anpreisungen zurück und fragen sich, ob sie damals richtig beraten wurden.

 

Welche rechtlichen Optionen haben falsch beratene Anleger?

 

Anleger der verschiedenen Prorendita Britische Leben Fonds, die sich diese Frage stellen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung des Anlageberatungsgesprächs kann geklärt werden, ob bei der Anlageberatung durch die Commerzbank alles ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passierten. In letzterem Fall stehen den Prorendita-Anlegern Schadenersatzansprüche zu.

 

Daher stellt sich die Frage, was eine ordnungsgemäße Anlageberatung leisten muss. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt und werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären.

 

Im Fall der Prorendita Britische Leben Lebensversicherungsfonds mussten von den (Commerzbank-)Beratern beispielsweise darüber informiert werden, wie ein Lebensversicherungsfonds überhaupt funktioniert und dass erhebliche Risiken wie Verlustrisiken bestehen. Eine sichere Altersvorsorge sind Lebensversicherungsfonds wegen solcher Risiken nicht. Weiterhin musste rechtzeitig ein vollständiger Prospekt übergeben werde und es musste zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden.

 

Welche konkreten Chancen Commerzbank-Kunden, die in Prorendita Britische Leben Fonds investierten haben, kann nur anhand des individuellen Beratungsgesprächs untersucht werden. Denn jedes Anlageberatungsgespräch hat seinen eigenen Verlauf. Dennoch lässt sich sagen, dass Beratungsfehler keine Seltenheit sind. Zusätzlich können sich die Anleger einer Interessengemeinschaft anschließen. Im Rahmen der Interessengemeinschaft sollen die noch offenen Fragen geklärt werden, z. B. ob den Prorendita-Fonds "Konstruktionsfehler" innewohnen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits zahlreiche Anleger der Lebensversicherungsfonds Prorendite Britische Leben 1 - 5.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Prorendita Britische Leben

Infoseite Lebensversicherungsfonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

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