MPC MS Santa B Schiffe: Sanierung gescheitert – Was können Anleger jetzt tun?

MPC MS Santa B Schiffe: Sanierung gescheitert – Was können Anleger jetzt tun?
22.01.2013371 Mal gelesen
Die Sanierung des Schiffsfonds MPC MS Santa B Schiffe hat nicht geklappt – jetzt sollen die Schiffe des Fonds verkauft werden. Verluste der Anleger sind zu befürchten. Wann steht Anlegern Schadensersatz zu? Fachanwalt informiert.

Der Schiffsfonds MPC Offen Flotte MS Santa B Schiffe sorgte in den vergangenen Monaten immer wieder für bange Momente bei den Anlegern. Die Schiffsbeteiligung hatte sogar die Anleger zur Kasse gebeten. Doch - es hat nicht sollen sein: Die Sanierungsbemühungen des Schiffsfonds MPC MS Santa B Schiffe zeigten nicht ausreichend Erfolg. Nach Medienberichten soll die angestrebte Kapitalerhöhung an mangelnder Beteiligung gescheitert sein. Jetzt sollen die Containerschiffe der Schiffsbeteiligung MPC MS Santa B Schiffe verkauft werden.

 

Verluste für Anleger zu befürchten

 

Für die Anleger des Fonds MPC MS Santa B Schiffe könnte der Verkauf der Fondsschiffe ernstzunehmende Konsequenzen haben. Laut einem Bericht des Fachblattes THB Täglicher Hafenbericht (22.01.2012, Onlineausgabe), sei zu befürchten, dass der Verkaufserlös für die Containerschiffe nicht ausreichen, um die Schiffskredite zu tilgen. Erhebliche Verluste der Anleger seien zu befürchten.

 

Es scheint, dass der Sanierung(sversuch) der Schiffsbeteiligung MPC Santa B Schiffe für die Anleger kein glückliches Ende nehmen wird. Angesichts dieser Perspektiven stellt sich für Anleger die Frage nach rechtlichen Möglichkeiten. Diesbezüglich können sich Anleger von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Zum Beispiel kann ermittelt werden, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des Fonds MPC MS Santa B Schiffe bestehen. Ein Ansatzpunkt für solche Ansprüche ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.


Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen zuerst die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden und dann eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet. Die Entwicklung des MPC MS Santa B Schiffe zeigt, dass Risiken nicht nur theoretischer Natur sind.

 

Anlageberatung durfte Risiken nicht aussparen

 

Angesichts solcher Risiken war den Anlegern des Schiffsfonds MPC MS Santa B Schiffe ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach einer zutreffenden Aufklärung über Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.

 

Anleger des Schiffsfonds MPC MS Santa B Schiffe können sich angesichts des drohenden Ungemachs an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Wie gut die Chancen der Anleger auf Schadensersatz sind, ist anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs zu ermitteln.

 

Weitere Informationen über Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich auf der Informationsseite www.schiffsfonds.eu.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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