HSC Optivita VI Deutschland: Klage für Sparkassen-Kunden

HSC Optivita VI Deutschland: Klage für Sparkassen-Kunden
21.01.2013356 Mal gelesen
Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen erhebt für einen Kunden einer Sparkasse, der in den Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VI Deutschland Klage bei Gericht.

Lebensversicherungsfonds wurde einst als gute Kapitalanlagen angepriesen. Sie wurden vor der Finanzkrise zahlreichen Bankkunden von ihren Beratern nahegelegt. So geschah es auch in einer südwestdeutschen Sparkassen-Filiale, in welcher einem Kunden der Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VI Deutschland als gute und sichere Investition empfohlen wurde. Dieses Anlageberatungsgespräch ist mittlerweile Gegenstand einer Klage, die die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen demnächst bei Gericht einreichen wird.

 

Das Gericht wird über die Frage entscheiden müssen, ob die Anlageberatung durch die Sparkasse ordnungsgemäß ablief oder ob Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung gegeben sind. Grob umrissen hat eine ordnungsgemäße Anlageberatung zwei Stufen. Zunächst müssen die die Wünsche des Kunden erfragt werden. Anhand dieser konkreten Wünschen und Ziele soll von den Beratern eine passende Kapitalanlage ausgewählt werden. Anschließen soll die ausgewählte Kapitalanlage vorgestellt werden. Dabei dürfen die Risiken nicht ausgespart werden, da der Anleger ein realistisches Bild von der Kapitalanlage erhalten soll.

 

Dass dem HSC Optivita VI Deutschland Risiken innewohnen, ergibt sich aus dessen unternehmerischer Natur. Lebensversicherungsfonds sind Unternehmensbeteiligungen, die von wirtschaftlichem Erfolg abhängig sind. Dementsprechend bestehen bei Lebensversicherungsfonds wie dem HSC Optivita VI Deutschland Verlustrisiken. Diese Risiken sind jedoch nicht mit dem Konzept einer (nominal)sicheren Kapitalanlage zu vereinbaren. Dass die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds nicht reibungslos verläuft, zeigen die ausfallenden Ausschüttungen, die immer weiter hinter den Plan zurückfallen.

 

Wegen der mangelnden Aufklärung über solche und ähnliche Risiken klagt der Kunde der Sparkasse auf Schadensersatz. Die Klage hinsichtlich des HSC Optivita VI Deutschland ist nicht der einzige Prozess, welchen die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wegen eines Lebensversicherungsfonds derzeit führt. Es wurde und wird wegen weiterer HSC Optivita-Fonds und anderer Lebensversicherungsfonds Klage eingereicht für Anleger, die von ihrer Bank oder Sparkasse falsch beraten wurden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite HSC Optivita Fonds

Infoseite Lebensversicherungsfonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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