WGF Interessengemeinschaft: Finanzzeitung nennt Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen als Beispiel

WGF Interessengemeinschaft: Finanzzeitung nennt Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen als Beispiel
18.01.2013565 Mal gelesen
Die Insolvenz der WGF AG rief nicht nur viel Verwirrung und Aufregung bei den Anlegern hervor, sondern auch ein reges Medienecho. Die Finanzzeitung €uro am Sonntag führt als Beispiel für einen Zusammenschluss von Anlegern die WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen an.

Ein erhebliches Rauschen im Blätterwald folgte der Insolvenz der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG. Online- und Offlinemedien setzen sich mit dem Düsseldorfer Immobilienunternehmen kritisch auseinander, das in der Vergangenheit Hypothekenanleihen und Genussrechte herausgab. Unter anderem berichtet auch das Finanzblatt "€uro am Sonntag" unter dem Titel "Hoffen, Beten, Warten" (Ausgabe 2/13) über die insolvente WGF AG.

 

Mit einigen der in dem Artikel aufgegriffenen Themen mussten sich etliche Anleger der WGF Hypothekenanleihen bereits auseinandersetzen. Zum Beispiel die verschiedenen Kaufangebote für WGF Wertpapiere. Was die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen besonders freut, ist die Empfehlung von €uro am Sonntag an die Anleger, dass sich diese organisieren sollen. Als Beispiel für einen solchen Zusammenschluss von WGF Anlegern wurde die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen angeführt.

 

Wenige Tage nach dem Bekanntwerden der Insolvenz der WGF AG hatte Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, eine Interessengemeinschaft für die betroffenen WGF Anleger ins Leben gerufen. Die Interessengemeinschaft stieß auf große Resonanz und es schlossen sich binnen weniger Tage mehrere hundert Anleger zusammen.

 

Anleger, die sich über die WGF Interessengemeinschaft näher informieren möchten, finden Informationen auf der Homepage der Anlegergemeinschaft www.wgf-interessengemeinschaft.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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