Das endgültige Aus der beiden monatelang geschlossenen Fonds SEB Optimix Substanz (WKN: 645148 / ISIN: LU0151339883) und SEB Optimix Ertrag (WKN: 974891 / ISIN: LU0066376558) stand im Dezember 2012 fest. Die Anteilsrücknahme wird endgültig ausgesetzt und der SEB Optimix Substanz und der SEB Optimix Ertrag werden aufgelöst. Das Management der Fonds begründete diesen Schritt damit, dass wegen der Krise der offenen Immobilienfonds und der Immobiliendachfonds keine Perspektive für eine nachhaltige Öffnung gegeben sei. Der SEB Optimix Ertrag investierte gut die Hälfte des Fondsvolumens in offene Immobilienfonds, bei dem Fonds SEB Optimix Substanz lag die Quote noch höher.
Die Abwicklung der beiden Fonds SEB Optimix Substanz und SEB Optimix Ertrag soll bis zum 31.12.2017 andauern, da sie von der Liquidation der Zielfonds beeinflusst wird. Die Erlöse, die die beiden Fonds aus der Abwicklung der Zielfonds erhalten, soll an die Anleger nach Abzug der Kosten ausgezahlt werden. Wann die erste Auszahlung ansteht und in welchen Intervallen die weiteren Auszahlungen stattfinden werden, ist noch nicht bekannt gegeben.
Nach monatelanger Schließung werden SEB Optimix Substanz und SEB Optimix Ertrag aufgelöst
Der jetzigen Auflösung ging eine monatelange Schließung sowohl des SEB Optimix Substanz als auch des SEB Optimix Ertrag voraus. Am 27.02.2012 wurde die Aussetzung der Anteilsrücknahme notwendig, da die Fonds über weniger als 5 % flüssige Mittel verfügten. Anleger, die sich von ihren Anteilen an dem Fonds SEB Optimix Ertrag oder SEB Optimix Substanz jetzt trennen wollen, können diese nur noch an der Börse verkaufen.
Alternativ können Anleger des offenen Immobilienfonds auch ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen lassen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft, wie erfolgreich Anleger auf Schadensersatz klagen können. Schadensersatzansprüche ergeben sich beispielsweise dann, wenn die Anleger vor der Investition in den SEB Optimix Substanz oder SEB Optimix Ertrag nicht ordnungsgemäß beraten wurden (Ansprüche wegen falscher Anlageberatung). Teil einer ordnungsgemäßen Anlageberatung ist die Aufklärung über Risiken wie die Aussetzung der Anteilsrücknahme oder die Auflösung eines Fonds. Auch musste den Anlegern rechtzeitig ein vollständiger Verkaufsprospekt angeboten werden.
Anleger, die in den SEB Optimix Ertrag investierten und sich nun nicht auf die langwierige Abwicklung des Fonds einlassen möchten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger die in die SEB Optimix-Teilfonds investierten.
Weitere Informationen:
Infoseite SEB Optimix Substanz
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