WGF 4,875 % Hypothekenanleihe 2010/2012: Verjährungstermin April 2013?

WGF 4,875 % Hypothekenanleihe 2010/2012: Verjährungstermin April 2013?
18.01.2013495 Mal gelesen
Das erste wichtige Datum für die Verjährung möglicher Ansprüche der Anleger der WGF 4,875 % Hypothekenanleihe 2010/2012 ist im April 2013. Welche Verjährung steht dann an?

Im April 2013 steht bei der WGF 4,875 % Hypothekenanleihe 2010/2012 (WKN: WGFH06, ISIN: DE000WGFH067) ein Verjährungstermin an. Da der Wertpapierverkaufsprospekt der Anleihe WGFH06 am 26.04.2010 veröffentlicht wurde, verjähren Ansprüche wegen Prospektfehlern genau drei Jahre später.

 

Wo ist diese Verjährungsfrist geregelt? In den §§ 44 und 46 des Börsengesetzes wurde geregelt, dass Schadensersatzansprüche wegen eines unrichtigen Wertpapierprospekts spätestens 3 Jahre nach der Veröffentlichung des Prospekts geltend gemacht werden können. Diese Vorschriften wurden aber im Dezember 2011 aufgehoben. Warum gilt für die Anleger der WGF 4,875 % Hypothekenanleihe 2010/2012 dennoch die dreijährige Frist?

 

Eine unscheinbare Vorschrift regelt aber, dass die "alten" Regelungen trotzdem für Prospekte für börsengehandelte Wertpapiere gelten, sofern die Prospekte vor dem 01.06.2012 im Inland veröffentlich worden sind. Dies trifft beispielsweise auf den Prospekt für die WGF 4,875 % Hypothekenanleihe 2010/2012 zu, der im April 2010 veröffentlich wurde. Daher droht im April 2013 die Verjährung von Ansprüchen.

 

Dieser Verjährungstermin ist eine Facette möglicher Schadensersatzansprüche der Anleger. So gibt neben der Prospekthaftung auch noch den Ansatzpunkt der Haftung wegen falscher Anlageberatung. Diese ist von Bedeutung, wenn den Anlegern die WGF 4,875 % Hypothekenanleihe 2010/2012 von einer Bank oder einem Berater empfohlen wurde.

 

Weitere Informationen rund um das Thema "Insolvenz der WGF AG" befinden sich auf der Informationsseite www.wgf-interessengemeinschaft.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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