SEB Immoinvest: Welche Alternativen zum langen Warten auf die nächste Ausschüttung gibt es?

SEB Immoinvest: Welche Alternativen zum langen Warten auf die nächste Ausschüttung gibt es?
14.01.2013432 Mal gelesen
Auf die Anleger des SEB Immoinvest kommt nach der kürzlich erfolgten Ausschüttung eine weitere halbjährige Wartezeit zu. Was können Anleger unternehmen, die nicht länger auf die kommenden Ausschüttungen hoffen möchten? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über Schadensersatz.

Alle sechs Monate wird es für die Anleger des aufgelösten offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest interessant: Wie erfolgreich konnte das Management Fondsimmobilien veräußern und welcher Betrag wird an die Anleger ausgezahlt werden? Das Ergebnis kann für die Anleger erfreulich sein - wie im Sommer 2012 als bei der ersten Ausschüttung des SEB Immoinvest nach dessen Auflösung die Anleger über 10 Euro je Anteil erhielten. Oder es kann sich um deutlich geringere Beträge handeln, wie zum Beispiel kürzlich im Dezember 2012, als die Anleger je Anteil einen Betrag von 1,24 Euro erhielten. Für Anleger, die eine Alternative suchen, stellt sich die Frage, welche Optionen es außerhalb der Liquidation gibt.

 

Interessengemeinschaft für Anleger des SEB Immoinvest

 

Neben den "wirtschaftlichen" Möglichkeiten wie dem Verkauf der Anteile des SEB Immoinvest an der Börse gibt es auch rechtliche Handlungsalternativen für Anleger, die eine Alternative zur Abwicklung suchen. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern des SEB Immoinvest verschiedene rechtliche Möglichkeiten aufzeigen. Eine Möglichkeit ist die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der SEB direkt, die den SEB Immoinvest auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits hunderte Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Des Weiteren kann geprüft werden, wie erfolgreich Anleger des SEB Immoinvest gegen die Banken oder Berater auf individuellen Schadensersatz klagen können. Hierfür muss geklärt werden, ob die Beratung durch die Postbank, Volksbank, Sparkassen, Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Volkswagen Bank, Santander Bank, Apo Bank oder die verschiedenen Sparkassen ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passierten. Verschiedene Gerichte sprachen bereits Anlegern, die in offene Immobilienfonds wie den SEB Immoinvest investierten, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu.

 

Bereits Schadensersatzklagen für Anleger bei Gericht eingereicht

 

Die Gerichte erblickten beispielsweise in der mangelnden Risikoaufklärung durch die Berater eine falsche Beratung der Anleger; zum Beispiel mussten Anleger vor der Investition über die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden. Ein weiterer Schwachpunkt vieler Beratungen war die versäumte Aufklärung über Provisionen. Zudem mussten Anleger über weitere Risiken sowie die Funktionsweise eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt werden.

 

 Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei verschiedenen Gerichten ein, da bei vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatz wegen Fehlern bei der Anlageberatung gefordert werden kann. Anleger, die wissen  möchten, wie gut ihre individuellen Chancen stehen, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu bekommen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft SEB Immoinvest


Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de