WGF – Anlegergemeinschaft unterstützt Anleger

WGF – Anlegergemeinschaft unterstützt Anleger
10.01.2013296 Mal gelesen
Hunderte Anleger der WGF Hypothekenanleihen und WGF Genussrechte schließen sich in einer Anlegergemeinschaft zusammen.

Welche Rechte haben die Anleger der insolventen WGF AG?  Was kann eine Anlegergemeinschaft bzw. Interessengemeinschaft bewirken? Dies sind nur einige der Frage der Anleger zum Thema WGF Insolvenz und WGF Interessengemeinschaft, die immer wieder auftauchen. Da es noch zahlreiche weitere Fragen gibt, hat Dr. Ralf Stoll auf der Internetseite der WGF Interessengemeinschaft noch zahlreiche weitere Fragen und Antworten zusammengestellt.

 

Anleger der WGF Finanzprodukte können an Interessengemeinschaft teilnehmen

 

Ein Teil des Fragenkatalogs behandelt auch die von Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gegründete WGF Interessengemeinschaft. Darüberhinaus befinden sich auf der Internetseite www.wgf-interessengemeinschaft.de, wie schon der Seitenname vermuten lässt, weitere Informationen rund um das Thema Interessengemeinschaft. Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben sich mittlerweile mehrere hundert Anleger verschiedener WGF Hypothekenanleihen gemeldet und die Zahl steigt täglich weiter an.

 

Zusätzlich zu der Teilnahme an der Anlegergemeinschaft können die Anleger auch überprüfen lassen,  ob sie Schadensersatzansprüche gegenüber anderen Stellen erfolgreich geltend machen können. In Frage kommen hier beispielsweise Ansprüche wegen falscher Anlageberatung gegenüber der beratenden Bank. Da jedes Anlageberatungsgespräch unterschiedlich ablief, bedarf es einer Prüfung des Einzelfalls, um die individuellen Erfolgschancen der Anleger auf Schadensersatz beurteilen zu können.

 

Anleger der WGF AG, die der Anlegergemeinschaft beitreten möchten, finden auf der Internetseite www.wgf-interessengemeinschaft.de weitere Informationen.

 

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.wgf-interessengemeinschaft.de