WGF – Anlegergemeinschaft macht demnächst Schadensersatz geltend vor Verjährung

WGF – Anlegergemeinschaft macht demnächst Schadensersatz geltend vor Verjährung
08.01.2013528 Mal gelesen
Bei der Hypothekenanleihe WGFH06 droht in Kürze (teilweise) die Verjährung von Ansprüchen. Warum droht überhaupt die Verjährung von Ansprüchen und kann etwas dagegen unternommen werden?

Der Fall der WGF Hypothekenanleihen hat eine Dimension außerhalb der Insolvenz der WGF AG und den Fragestellungen rund um das Insolvenzverfahren. Es geht um mögliche Schadensersatzansprüche der Anleger. Da ein Teil der Ansprüche in Kürze von der Verjährung bedroht ist, wird die von Dr. Ralf Stoll gegründete WGF-Interessengemeinschaft Maßnahmen ergreifen, um diese Verjährung zu verhindern.

 

Warum droht hier Verjährung? Im den mittlerweile aufgehobenen §§ 44 und 46 des Börsengesetzes wurde geregelt, dass Schadensersatzansprüche wegen eines unrichtigen Wertpapierprospekts spätestens 3 Jahre nach der Veröffentlichung des Prospekts geltend gemacht werden können. Jedoch wurde diese Regelung im Dezember 2011 aufgehoben, warum gilt für die Anleger der Hypothekenanleihe WGFH06 dennoch diese 3-Jahres Frist?

 

Eine unscheinbare Vorschrift regelt aber, dass die "alten" Regelungen trotzdem für Prospekte für börsengehandelte Wertpapiere gelten, sofern die Prospekte vor dem 01.06.2012 im Inland veröffentlich worden sind. Dies trifft beispielsweise auf den Prospekt für die WGF Hypothekenanleihe WGFH06 zu, der im April 2010 veröffentlich wurde. Daher droht im April 2013 die Verjährung von Ansprüchen.

 

Gegen eine drohende Verjährung können jedoch Maßnahmen eingeleitet werden, um die Verjährung aufzuhalten. Solche Maßnahmen möchte die WGF Interessengemeinschaft einleiten.

 

Weitere Informationen rund um das Thema "Insolvenz der WGF AG" befinden sich auf der Informationsseite www.wgf-interessengemeinschaft.de.

 

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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