SEB Immoinvest und die Liquidation: Wie geht es im Jahr 2013 weiter?

SEB Immoinvest und die Liquidation: Wie geht es im Jahr 2013 weiter?
03.01.20131055 Mal gelesen
Nach dem turbulenten Jahr 2012 wird das Jahr 2013 für die Anleger des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest wohl nur gelegentliche Spannung bieten können. Welche Handlungsmöglichkeiten haben die Anleger außerhalb der Abwicklung? Wann können sie Schadensersatz fordern?

Das vergangene Jahr 2012 hielt für die Anleger des SEB Immoinvest viel Aufregung bereit. Im Mai der Trouble rund um die (gescheiterte) Wiedereröffnung des offenen Immobilienfonds, die in die Liquidation mündete. Bereits wenige Wochen schüttete der SEB Immoinvest zur Freude der Anleger jedoch die sehr üppige erste Auszahlung aus. Danach folgte die lange Wartezeit - ein halbes Jahr - bis zur Ausschüttung Dezember 2012. Diese wurde kürzlich an die Anleger überwiesen und fiel deutlich magerer aus als jene im Juli 2012. Auf die kommende Auszahlung des SEB Immoinvest werden die Anleger jetzt 6 Monate warten müssen. Welche Höhe dieses Auszahlung haben wird, hängt von den Verkaufserfolgen des Fondsmanagements ab. Kurz gesagt: Es ist noch alles offen.

Entsprechense die letzte und vielleicht auch kommende Ausschüttungen nicht den Erwartungen der Anleger, kann sich für Anleger die die Frage stellen, welche Optionen es außerhalb der Liquidation gibt. Neben den "wirtschaftlichen" Möglichkeiten wie dem Börsenverkauf gibt es auch rechtliche Handlungsalternativen für Anleger, die eine Alternative zur Abwicklung suchen. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern des SEB Immoinvest verschiedene rechtliche Möglichkeiten aufzeigen. Eine Möglichkeit ist die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der SEB direkt, die den SEB Immoinvest auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits hunderte Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Des Weiteren kann geprüft werden, wie erfolgreich Anleger des SEB Immoinvest gegen die Banken oder Berater auf individuellen Schadensersatz klagen können. Hierfür muss geklärt werden, ob die Beratung durch die Postbank, Volksbank, Sparkassen, Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Volkswagen Bank, Santander Bank, Apo Bank oder die verschiedenen Sparkassen ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passierten. Verschiedene Gerichte sprachen bereits Anlegern, die in offene Immobilienfonds wie den SEB Immoinvest investierten, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu.

 

Bereits Schadensersatzklagen für Anleger bei Gericht eingereicht

 

Die Gerichte erblickten beispielsweise in der mangelnden Risikoaufklärung durch die Berater eine falsche Beratung der Anleger; zum Beispiel mussten Anleger vor der Investition über die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden. Ein weiterer Schwachpunkt vieler Beratungen war die versäumte Aufklärung über Provisionen. Zudem mussten Anleger über weitere Risiken sowie die Funktionsweise eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt werden.

 

 Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei verschiedenen Gerichten ein, da bei vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatz wegen Fehlern bei der Anlageberatung gefordert werden kann. Anleger, die wissen  möchten, wie gut ihre individuellen Chancen stehen, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu bekommen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft SEB Immoinvest


Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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