Commerzbank- falsche Beratung bei Schiffsbeteiligung

Commerzbank- falsche Beratung bei Schiffsbeteiligung
01.01.2013484 Mal gelesen
Klagen werden erhoben.

Das Bild, welche die Schifffahrtsbranche seit Jahren bietet ist trist:: Überkapazitäten, kombiniert mit einer sinkenden Nachfrage und steigenden Betriebskosten, sorgen bei nicht wenigen Schiffen für finanzielle Nöte. Und auch die Aussichten für das Jahr 2013 sind alles andere als erfreulich. Da ein stattlicher Teil der Transportschiffe durch Schiffsfonds finanziert wurde, kommt die Krise der Schifffahrt auch bei den Anlegern an. Nicht wenige Anleger sind bitter enttäuscht von den Schiffsfonds, welche ihnen seinerzeit von den Commerzbank-Beratern als gute Kapitalanlage empfohlen wurde.

Oftmals steht am Anfang der heutigen Sorgen ein Beratungsgespräch in einer Commerzbank-Filiale. Teilweise wurden turnusmäßige Beratungsgespräche genutzt, um Kunden die Investition in einen Schiffsfonds zur Optimierung des Depots schmackhaft zu machen; teilweise suchten Commerzbank-Kunden Rat für gute Investitionsmöglichkeiten für ihr Geld. Die Commerzbank bot ihren Kunden Schiffsfonds des "hauseigenen" Anbieters CFB-Fonds an, hatte aber auch MPC-Schiffsfonds und KGAL-SeaClass-Fonds im Angebot.

Schiffsfonds für sicherheitsorientierte Kunden?

In verschiedenen der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vorliegenden Fällen ist immer wieder zu beobachten, dass die Commerzbank-Kunden bei der Beratung ausgesprochen einseitig informiert wurden. Die nicht zu unterschätzenden Risiken, welchem einem Schiffsfonds als Unternehmen innewohnen, wurden oft nicht erwähnt. So empfahlen Commerzbank-Berater Schiffsbeteiligungen auch an Kunden, die ausdrücklich keine Risiken eingehen wollten und sichere Kapitalanlagen wollten.

Da nicht wenige Commerzbank-Kunden ihren teilweise seit Jahren zuständigen Beratern vertrauten, gingen sie davon aus, dass ein Schiffsfonds eine für sie passende Kapitalanlage sei. Auch wenn sie zuvor noch nie von Schiffsfonds gehört hatten. Mittlerweile haben sich bei verschiedenen Schiffsfonds Probleme eingestellt - diese reichen von ausfallenden Ausschüttungen bis hin zu Sanierungsplänen wegen dringender Finanznöte.

Solche Ereignisse unterstreichen, dass Schiffsfonds spekulative Kapitalanlagen sind, welche sich nicht für Anleger eignen, die auf der Suche nach Sicherheit und Verlässlichkeit sind. Unternehmensbeteiligungen sind vom Erfolg des Unternehmens abhängig und können daher nicht verlässliche Prognose über die Zukunft anstellen. Dass solche spekulativen Kapitalanlagen sich nicht für die sichere Altersvorsorge eignen, ist mittlerweile wiederholt von Gerichten festgestellt worden. Wurden Schiffsfonds dennoch als sichere Kapitalanlagen empfohlen, stehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Raum. Aber es gibt auch weitere schadenersatzauslösende Beratungsfehler; zum Beispiel, ob über die nicht jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Geldes aufgeklärt wurde. Bei Schiffsfonds stellt sich auch immer die Frage nach der zutreffenden Aufklärung über die oftmals üppigen Provisionen.

Kurz gesagt, die Anlageberatung durch die Commerzbank erfolgte nicht immer anhand der vom Bundesgerichtshof geforderten Maßstäbe der anleger- und anlagegerechten Beratung. Denn anders ist es nicht erklärbar, warum Kunden, die ausdrücklich eine sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage wünschten, eine risikobeladene Schiffsbeteiligung empfohlen wurde. Doch auch von den Falschberatungen in Bezug auf Schiffsfonds abgesehen, wurde bei weitem nicht jedem Commerzbank-Kunden die richtige Kapitalanlage empfohlen - es sei nur an die Griechenlandanleihen erinnert.

Was können Anleger tun, wenn sie eine falsche Beratung befürchten?

Es gibt Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung. Die Commerzbank wurde bereits wegen falscher Anlageberatung bezüglich Schiffsfonds verurteilt. So sprach beispielsweise das Landgericht Lübeck zwei Kunden Schadensersatz zu, da ihnen u.a. verschweigen wurde, dass die Commerzbank statte Provisionen für die Vermittlung des Schiffsfonds einstrich. Welche Möglichkeiten im konkreten Fall zielführend und erfolgversprechend sind, können Commerzbank-Kunden individuell durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen.

Weitere Informationen über Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich auf der Informationsseite

www.schiffsfonds.eu

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

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www.schiffsfonds.eu