WGF - wichtige Informationen für Anleger

WGF - wichtige Informationen für Anleger
29.12.2012366 Mal gelesen
Interessengemeinschaft der WGF Anleger beitreten.

Die WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG ist pleite. Nach dem Insolvenzantrag am 11.Dezember 2012 haben die Anleger der verschiedenen WGF Finanzprodukte (WGF Hypothekenanleihen, WGF Genussrechte) viele Fragen: Was kommt jetzt auf sie zu? Werden sie vielleicht ihr eingesetztes Geld verlieren? Dies ist nur ein Ausschnitt der Fragen, welche die Anleger der WGF Anleihen und Genussrechte an die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen richten.

 

Interessengemeinschaft will für mehr Kontrolle im Insolvenzverfahren sorgen

 

Auch verschiedene Fragestellungen rund um die Eigenverwaltung der WGF AG  bewegen die Anleger. Diesbezüglich will die vom Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gegründete Interessengemeinschaft für Anleger der WGF Anleihen und WGF Genussrechte Einfluss auf das Insolvenzverfahren nehmen. Eines der Ziele dieser Interessengemeinschaft ist die Einsetzung eines Gläubigerausschusses. Ein Gläubigerausschuss ist eine "Kontrollinstanz", welche über die Gläubigerrechte wacht. Die Anleger zählen wegen der Insolvenzanmeldung jetzt zu den Gläubigern der WGF AG!

 

Ein entsprechendes Ansinnen kann auf der Gläubigerversammlung umso besser umgesetzt werden, je mehr Anleger sich zusammentun und gemeinsam auftreten. Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben sich in den vergangenen Tagen sehr viele Anleger verschiedener WGF Anleihen und auch WGF Genussrechte gemeldet. Die Zahl steigt täglich weiter an. Dies zeigt, dass die WGF Insolvenz die Anleger beschäftigt. Doch nicht nur Themen rund um die Eigenverwaltung und die WGF AG bewegen die Gemüter der Anleger.

 

"Lohnen" sich die Kaufangebote für WGF Anleihen?

 

Es gibt Kaufangebote für Hypothekenanleihen, bei welchen die Anleger genau rechnen sollten, ob sich diese für sie wirklich lohnen. Wenn beispielsweise ein Kaufpreis von ca. 15 % des Nennbetrags für eine WGF Hypothekenanleihe angeboten wird, dann "lohnt" sich dieses Angebot für die Anleger unter dem Strich rechnerisch erst dann, wenn sie im Insolvenzverfahren Verlust von über 85 % erwarten. Hierbei müssen Anleger bedenken, dass ein Insolvenzverfahren zwar erhebliche Verluste bis hin zum Totalverlust bedeuten kann, jedoch kommt es nicht automatisch zum Totalverlust.

 

Eine weitere Fragestellung "außerhalb" des Insolvenzverfahrens ist, ob Anleger Schadensersatzansprüche gegenüber anderen Stellen erfolgreich geltend machen können. Die spezialisierten Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen können überprüfen, ob beispielsweise Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung bestehen.

 

Kurz gesagt: Mit der Insolvenzanmeldung der WGF AG änderte sich die Position der Anleger der WGF Anleihen und WGF Genussrechte grundlegend. Anleger, die eine fachkundige Unterstützung in Hinblick auf das kommende Insolvenzverfahren und auch darüber hinaus wünschen, können sich - wie schon viele andere Anleger der WGF Finanzprodukte - an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wenden.

Mehr unter: http://www.wgf-interessengemeinschaft.de

 

Sie können sich auch direkt mit uns in Verbindung setzen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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