WGFH90 WGF Genussrecht: Fachanwalt berät Anleger

WGFH90 WGF Genussrecht: Fachanwalt berät Anleger
13.12.2012326 Mal gelesen
Für die Anleger, welche in das WGF Genussrecht WGFH90 investierten, kann die Insolvenz der WGF AG ein nicht zu unterschätzendes Problem darstellen. Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt in einem Interview Auskunft.

Für die Anleger des ersten von der WGF emittierten Genussrechts mit der Wertpapierkennnummer WGFH90 waren die vergangenen Tage besonders nervenaufreibend. Den Turbulenzen rund um den Ausschluss der WGF Hypothekenanleihen vom Handel an der Heimatbörse Düsseldorf folgte die Nachricht, dass die Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG am 11.12.2012 Insolvenz anmeldete.

 

Die besondere Krux für die Anleger des WGFH90 Genussrechts ist, dass diese im Fall einer Insolvenz nachrangig bedient werden. Das bedeutet, dass für die Anleger der WGF Genussrechte von Bedeutung ist, welche Werte vorhanden sind und ob ihre Forderungen noch bedient werden. Diesbezüglich befinden sich die Anleger der WGF Hypothekenanleihen in einer etwas komfortableren Position.

 

Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, äußerte sich in einem Interview des Börsen Radio Network zurückhaltend, ob sich die Anleger der Genussrechte WGFH90 und WGFH91 große Hoffnungen machen dürfen, völlig ungeschoren davonzukommen. Das komplette Interview kann direkt hier auf der Homepage des Börsen Radio Networks abgerufen werden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite WGF AG

 

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