SEB Immoinvest – Ausschüttung Dezember 2012: 1,24 Euro je Anteile

SEB Immoinvest – Ausschüttung Dezember 2012: 1,24 Euro je Anteile
10.12.20121187 Mal gelesen
Die Höhe und der genau Termin der zweiten Abwicklungsausschüttung des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest wurden bekanntgegeben.

Die Erwartungen an die zweite Auszahlung im Rahmen der Abwicklung des SEB Immoinvest wurden bereits direkt nach der ersten, überaus üppigen Ausschüttung im Sommer 2012 gedämpft. Jetzt ist der konkrete Betrag bekannt, welchen die Anleger erhalten: 1,24 Euro je Anteil.. Als Auszahlungstermin wird der 28.12.2012 benannt, allerdings werden die Anleger sich einige Tage länger gedulden müssen, da die Gutschrift erst einige Tage später erfolgen wird, sodass die tatsächliche Auszahlung erst im Jahr 2013 erfolgen könnte. Die Höhe der jetzigen Ausschüttung des SEB Immoinvest liegt auf dem Niveau dessen, was andere aufgelöste offene Immobilienfonds ausschütten

 

1,24 Euro je Anteil erhalten die Anleger des SEB Immoinvest

 

Dass der eine oder andere Anleger angesichts der ersten Auszahlung, die fast 9mal so hoch war, vielleicht auf mehr gehofft hatte, steht auf einem anderen Blatt. Dass mit einer deutlich niedrigeren Auszahlung gerechnet werden musst, wird im aktuellen Fondskommentar Dezember 2012 nochmals unterstrichen: "Wie erwartet, bleibt die Ausschüttung im Dezember deutlich hinter der ersten Auszahlung im Juni diesen Jahres zurück." Ähnliches war bereits dem ersten Fondskommentar des SEB Immoinvest unmittelbar nach der ersten Ausschüttung zu entnehmen.

 

In dem Fall, dass die kommende Ausschüttung nicht den Erwartungen der Anleger entspricht, kann sich für Anleger die die Frage stellen, welche Optionen es außerhalb der Liquidation gibt. Neben den "wirtschaftlichen" Möglichkeiten wie dem Börsenverkauf gibt es auch rechtliche Handlungsalternativen für Anleger, die eine Alternative zur Abwicklung suchen. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern des SEB Immoinvest verschiedene rechtliche Möglichkeiten aufzeigen. Eine Möglichkeit ist die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der SEB direkt, die den SEB Immoinvest auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits hunderte Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Des Weiteren kann geprüft werden, wie erfolgreich Anleger des SEB Immoinvest gegen die Banken oder Berater auf individuellen Schadensersatz klagen können. Hierfür muss geklärt werden, ob die Beratung durch die Postbank, Volksbank, Sparkassen, Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Volkswagen Bank, Santander Bank, Apo Bank oder die verschiedenen Sparkassen ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passierten. Verschiedene Gerichte sprachen bereits Anlegern, die in offene Immobilienfonds wie den SEB Immoinvest investierten, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu.

 

Bereits Schadensersatzklagen für Anleger bei Gericht eingereicht

 

Die Gerichte erblickten beispielsweise in der mangelnden Risikoaufklärung durch die Berater eine falsche Beratung der Anleger; zum Beispiel mussten Anleger vor der Investition über die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden. Ein weiterer Schwachpunkt vieler Beratungen war die versäumte Aufklärung über Provisionen. Zudem mussten Anleger über weitere Risiken sowie die Funktionsweise eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt werden.

 

 Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei verschiedenen Gerichten ein, da bei vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatz wegen Fehlern bei der Anlageberatung gefordert werden kann. Anleger, die wissen  möchten, wie gut ihre individuellen Chancen stehen, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu bekommen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft SEB Immoinvest


Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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