Sparkasse Hochrhein: Klage wegen falscher Anlageberatung

Sparkasse Hochrhein: Klage wegen falscher Anlageberatung
07.12.2012570 Mal gelesen
Eine Anlageberatung durch die Sparkasse Hochrhein ist Gegenstand eines Gerichtsprozesses, in welchem Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung gefordert wird.

Eine kleine Bankfiliale in Südbaden ist der Ausgangspunkt des Geschehens, mit welchem sich ein Gericht befassen muss. Einem langjährigen Kunden, der immer nur in Festgeld und ähnlichem angelegt hatte, wurde von der Sparkasse Hochrhein empfohlen, in verschiedene Aktienfonds zu investieren.  Dass der Kunde keinerlei Verluste riskieren wollte, fand in dieser Empfehlung keinen Widerhall. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen klagt Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung ein.

 

Bei Prozessen wegen falscher Anlageberatung geht es um die Frage, ob eine Beratung den vom Bundesgerichtshof formuliert Anforderungen nach einer anleger- und anlagegerechten Beratung entsprach. So müssen zunächst die Wünsche des Bankkunden erfragt werden, und dann anhand dieser Wünsche eine passende Kapitalanlage von den Beratern ausgewählt werden. In einem zweiten Schritt geht es um eine umfassende und realistische Darstellung der ausgewählten Kapitalanlage. Dabei dürfen die Risiken nicht ausgespart werden.

 

Beratungsfehler können bei jeder Anlageberatung passieren

 

In der Praxis wird jedoch nicht jedes Anlageberatungsgespräch diesen Kriterien gerecht. Ein besonders kritischer Punkt ist die ordnungsgemäße Aufklärung über Provisionszahlungen (kick backs). Die Provisionszahlungen an Banker sind nicht auf "große" Banken beschränkt, sondern ereignen sich auch bei der vertrauten Bankfiliale um die Ecke, weswegen sie auch Gegenstand des Prozesses gegen die Sparkasse Hochrhein sind.

 

Kunden, die sich fragen, ob sie vor der Investition in eine bestimmte Kapitalanlage von der Sparkasse Hochrhein im Sinne einer anleger- und anlagegerechten Beratung beraten wurden, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät auch Kunden der Sparkasse Hochrhein im außergerichtlichen Rahmen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Sparkasse Hochrhein

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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