SEB Optimix Substanz: Welche Alternativen zur Schließung gibt es?

SEB Optimix Substanz: Welche Alternativen zur Schließung gibt es?
07.12.2012362 Mal gelesen
Der Zustand des SEB Optimix Substanz ist seit Monaten unverändert. Was können Anleger tun, außer weiter abzuwarten?

Der Fonds SEB Optimix Substanz wurde Anlegern empfohlen, welche eine mittelfristige, konservative Kapitalanlage suchten. Da Immobilienwerte Sicherheit verheißen, investierte der SEB Optimix Substanz hauptsächlich in offene Immobilienfonds, welche lange Zeit als Hort der Stabilität galten. Das "Betongold" erwies sich aber als weniger unverwüstlich als angenommen: In den vergangenen Monaten häuften sich die Probleme bei offenen Immobilienfonds, und viele große Fonds wie der SEB Immoinvest wurden aufgelöst.

 

Fonds hatte unter Finanzkrise zu leiden

 

Doch auch ohne die Misere der offenen Immobilienfonds hat der SEB Optimix Substanz genug finanzielle Sorgen. Die Finanzkrise verminderte das Fondsvermögen binnen vier Jahren erheblich. Am 19.03.2012 war der SEB Optimix Substanz 9,17 Mio. Euro wert; im Oktober 2008 war der Teilfonds etwa viermal so viel wert: 38,8 Mio. Euro (Halbjahresbericht vom 30.04.2011). Noch drastischer fällt der Vergleich mit dem Höchstwert des Jahrs 2005 aus: Damals war der SEB Optimix Substanz rund 99 Mio. Euro wert, zehnmal so viel wie 2012. Der Wert der Anteile blieb stabiler und sank seit 2008 nur um 2,8 %.

 

Anleger, die in den Teilfonds SEB Optimix Substanz investierten und angesichts der Schließung des Fonds verunsichert sind, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um sich professionell unterstützen zu lassen. Im Rahmen einer Rechtsberatung können verschiedene rechtliche Handlungsoptionen wie beispielsweise Möglichkeiten eines (verlustfreien) Ausstiegs überprüft werden. So kann geklärt werden, ob die Anlageberatung in Ordnung war oder ob sie, wie in vielen Fällen, zu wünschen übrig ließ. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen, dass Anleger des SEB Optimix Substanz sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Zu beachten ist dabei allerdings, dass Ansprüche nicht zeitlich unbegrenzt durchsetzbar sind, sondern verjähren.

 

Weitere Informationen:

Infoseite SEB Optimix Ertrag

 

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