Prorendita Britische Leben 2: Keine erfolgreiche Kapitalanlage

Prorendita Britische Leben 2: Keine erfolgreiche Kapitalanlage
07.12.2012365 Mal gelesen
Gibt es für die Anleger des Prorendita Britische Leben 2 angesichts der sich abzeichnenden Verluste des Lebensversicherungsfonds noch Alternativen? Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Anlegern offen, die sich wehren möchten?

Seit der Finanzkrise machen Lebensversicherungsfonds schwere Zeiten durch. Der Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben 2 und dessen vier Schwesterfonds stellen keine Ausnahmen dar. Die einst hochgelobten britischen Kapitallebensversicherungen sind seitdem "Renditenbringer" praktisch ausgefallen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Beteiligung an den Prorendita-Fonds den Anlegern am Ende finanzielle Verluste bescheren wird, ist nicht gering. Daher stellt sich die Frage, was bei dem Prorendita 2 und den vier Schwesterfonds schiefgelaufen ist.

 

Interessengemeinschaft

Da die Klärung solch komplexer Themen eine umfangreiche Aufgabe ist, bietet es sich an, dass die Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 sich zusammenschließen. Eine solche Möglichkeit kann eine Interessengemeinschaft sein. Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gründete daher eine Interessengemeinschaft für die Prorendita Britische Leben-Fonds. Im Rahmen der Interessengemeinschaft sollen die noch offenen Fragen geklärt werden, z. B. ob den Prorendita-Fonds "Konstruktionsfehler" innewohnen. Da entsprechende Expertengutachten ihren Preis haben, sollen die Kosten durch die Interessengemeinschaft verteilt und somit für den einzelnen Anleger erschwinglicher werden.

 

"Sammelklagen"

Ein besonderes Thema, das im Zusammenhang mit Interessengemeinschaften immer wieder von (Anleger)Interesse ist, sind "Sammelklagen". In Deutschland gibt es keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten - es gibt aber ein ähnliches Verfahren: Das Kapitalanleger-Musterverfahren, auch Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG-Verfahren) genannt. In einem KapMuG-Verfahren können Streitigkeiten und Fragen einer Kapitalanlage für viele Anleger gleichzeitig verbindlich vor Gericht geklärt werden.

 

Klagen wegen falscher Anlageberatung

Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 können zusätzlich erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf individuelle Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. So kann beispielsweise das Anlageberatungsgespräch auf schadensersatzauslösende Fehler untersucht werden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 trennen können und Schadensersatz verlangen können. Allerdings müssen Anleger beachten, dass Schadensersatzansprüche auch von Verjährung bedroht sein können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Prorendita Lebensversicherungsfonds

 

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