Prorendita Britische Leben: Welche rechtlichen Optionen stehen Anlegern offen?

Prorendita Britische Leben: Welche rechtlichen Optionen stehen Anlegern offen?
04.12.2012268 Mal gelesen
Die fünf Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben 1 bis 5 weisen eine Entwicklung auf, die sich die Anleger beim Start so nicht vorstellten. Wie können sich Anleger wehren?

Von den einstigen Prognosen, die den fünf Prorendita Britische Leben-Fonds und deren Anlegern eine gute wirtschaftliche Entwicklung voraussagten, ist die heutige Realität weit entfernt. Dies enttäuschte viele Anleger, welchen der Fonds als gute Kapitalanlage empfohlen wurde. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Beteiligung an den Prorendita-Fonds den Anlegern am Ende finanzielle Verluste bescheren wird, ist nicht gering. Daher stellt sich die Frage, was bei den fünf Lebensversicherungsfonds schiefgelaufen ist.

 

Interessengemeinschaft

Da die Klärung solch komplexer Themen eine umfangreiche Aufgabe ist, bietet es sich an, dass die Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 1 sich zusammenschließen. Eine solche Möglichkeit kann eine Interessengemeinschaft sein. Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gründete daher eine Interessengemeinschaft für die Prorendita Britische Leben-Fonds. Im Rahmen der Interessengemeinschaft sollen die noch offenen Fragen geklärt werden. Da entsprechende Expertengutachten ihren Preis haben, sollen die Kosten durch die Interessengemeinschaft verteilt und somit für den einzelnen Anleger erschwinglicher werden.

 

Klagen wegen falscher Anlageberatung

Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 1 können unabhängig von einer Teilnahme an der Interessengemeinschaft erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf individuelle Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. So kann beispielsweise das Anlageberatungsgespräch auf schadensersatzauslösende Fehler untersucht werden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 1 trennen können und Schadensersatz verlangen können. Allerdings müssen Anleger beachten, dass Schadensersatzansprüche auch von Verjährung bedroht sein können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Prorendita Lebensversicherungsfonds

 

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